„Für uns als Volkspartei hat Priorität, dass eine Anpassung des Gemeindegesetzes die Arbeit in der Gemeinde unterstützt und keine neuen bürokratischen Hürden entstehen“, definiert VP-Klubobmann Roland Frühstück den Standpunkt seiner Fraktion. Nachdem eine Einigung auf Koalitionsebene gescheitert ist, gelte es nun, aus Sicht von Frühstück, im Ausschuss Mehrheiten für eine vernünftige Reform zu finden.
Er verweist dabei auf den Antrag der Volkspartei, der zum Teil altbekannte Reformvorhaben in insgesamt 18 Punkten kompakt zusammenfasst: „Die Trennung der Stimmzettel bei der Gemeindewahl, die Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzugs oder die Neuregelung der Befangenheit bei Flächenwidmungen – insbesondere bei Einzelwidmungen – sind Themen, die eigentlich eine breite Zustimmung im Vorarlberger Landtag erfahren sollten.“
Gemeinden müssen arbeiten können
Der Klubobmann der Vorarlberger Volkspartei ist sich bewusst, dass andere Fraktionen weitergehende Vorstellungen zur Reform des Gemeinderechts haben. Es müsse jedoch im Interesse aller Fraktionen sein, dass insbesondere die Klein- und Kleinstgemeinden – und deren Bürgermeister – ihre Arbeit erledigen können: „Gerade Bürgermeister müssen mit dem Gemeindegesetz gut arbeiten und zwar nicht einmal im Monat, sondern tagtäglich; dessen sollte sich jeder Abgeordnete bewusst sein“, so Roland Frühstück
„Oma-Revolte“ erhält parlamentarische Unterstützung
Im Sozialpolitischen Ausschuss werden die Anliegen der „sogenannten Oma-Revolte“ thematisiert. In mehreren Gesprächsrunden haben sich ÖVP, FPÖ, Grüne, SPÖ und Neos darauf geeinigt, in einem gemeinsamen Landtagsantrag an die Bundesregierung zu appellieren, dass für die vor 1. Jänner 1955 geborenen Frauen mit Wohnsitz in Österreich eine beitragsunabhängige Sonderleistung als Ausgleich für die geleistete Erziehungsarbeit eingeführt wird. „Damit wäre“ so Frühstück, „einer wesentlichen Forderung der Initiatorinnen der „Oma-Revolte“ Nachdruck verliehen“.
Befreiung von Pensionsversicherungsbeitrag
Einig sind sich die Fraktionen auch im Wunsch, dass Personen, die bei bestehendem Pensionsbezug einer Erwerbsarbeit nachgehen, von dem dafür derzeit anfallenden Pensionsversicherungsbeitrag befreit werden sollen: „Eine solche Neuregelung wäre auch eine Möglichkeit, die Kosten älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu senken und das sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber“, so Frühstück abschließend.
(red)
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