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Vorarlberg: Präsenz in rechtsradikalem Portal - Geldstrafe

Der Mann distanzierte sich im Prozess von jeder rechtsradikalen Gesinnung.
Der Mann distanzierte sich im Prozess von jeder rechtsradikalen Gesinnung. ©Christiane Eckert
Es ist zwar lange her, doch dem Verfassungsschutz war der Mann suspekt, auch wenn der Gesetzesverstoß bereits 2009 passierte.

Er loggte sich in dem einschlägigen Portal ein. Andere Profilbilder machten ihm bereits damals deutlich, um was für eine Seite es sich hierbei handelte. Was er dort suchte, wenn er so gar nichts mit rechtsradikalem Gedankengut am Hut hat, beantwortet er folgendermaßen: „Ich war auf der Suche nach einem Motiv für eine Tätowierung, ich wollte einen Bauarbeiter oder Wikinger. Da bin ich auf dieser Seite gelandet“.

Begleitumstände rundeten Bild ab

Bei seinem Profilbild stellte der Mann ein Motiv hinein, worauf ein Bauarbeiter zu sehen ist. Darauf ist auch eine Hakenkreuzfahne sowie der Slogan „Hitler baut auf, helft mit, kauft deutsche Ware“ abgebildet. Die Hausdurchsuchung förderte etliche einschlägige Bilder auf dem PC zu Tage und auch eindeutige Lieder und Musik kam zum Vorschein. „Niggerblut“ und „Verbotene Wahrheit“ sind nur zwei der gefundenen Titel. Im Prozess distanzierte sich der Mann von jeder rechtsradikaler Gesinnung, gab aber zu, national eingestellt zu sein. Die Strafe für sein Fehlverhalten: 1200 Euro unbedingte Geldstrafe plus sieben Monate bedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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