von Christiane Eckert/VOL.AT
Der Angeklagte im Porsche, vor ihm im Schneckentempo ein Lkw mit Aushubmaterial. Eine halbe Stunde geht das so, dann überholt der Autofahrer, schert vor dem Lkw ein, steigt aus, schreit den Fahrer an und schlägt gegen die Türe. Schaden: knapp 600 Euro. Das ist rechtlich Nötigung und Sachbeschädigung. Doch der bislang Unbescholtene sieht ein, völlig überreagiert zu haben, bittet, die Sache ohne Vorstrafe zu erledigen.
Diversion
Das Gericht stimmt zu. 600 Euro Buße plus 150 Euro Verfahrenskosten, dazu kommt die Schadenswiedergutmachung. Der Porschefahrer räumt ein, dass er sich völlig danebenbenommen hat. Doch die Anklagebehörde will 2500 Euro Buße, ein Betrag, dem Richter Michael Fruhmann nicht zustimmt. So hofft der Porschefahrer, dass dem Richter gegebenenfalls in der Oberinstanz Recht gegeben wird. Stimmt das Oberlandesgericht dem Richterbeschluss nicht zu, muss das Verfahren fortgesetzt werden und man muss sehen, dass man im zweiten Anlauf zu einer Lösung findet.
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