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Vorarlberg: Polizei warnt vor Einbrüchen in Wohnhäuser

Die Polizei warnt erneut vor Einbrechern.
Die Polizei warnt erneut vor Einbrechern. ©APA
Die Landespolizeidirektion Vorarlberg verzeichnete seit Anfang November insgesamt 30 Einbrüche in Wohnräume. Hauptsächlich betroffen sind die Bezirke Bregenz (14) und Dornbirn (12). Im Bezirk Feldkirch wurden drei Einbrüche und im Bezirk Bludenz ein Einbruch verübt. Die Tatzeiten lagen sowohl in der typischen Dämmerungszeit, aber auch tagsüber.

Bei Einbrüchen in Wohnräume handelt es sich um äußerst sensible Delikte, weil es den eigenen häuslichen und privatesten Bereich betrifft. Seitens der Polizei wurden und werden diesbezüglich sehr intensive und besondere Maßnahmen gesetzt. Dabei setzt die Polizei auch stark auf Prävention. Die Polizei ist in den Monaten, in denen erfahrungsgemäß vermehrt Dämmerungseinbrüche begangen werden, verstärkt mit Streifen unterwegs und führt auch schwerpunktmäßige Kontrollen durch. Trotzdem ist die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Verhinderung und Aufklärung solcher Straftaten. Diese Zusammenarbeit hat in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Täter festgenommen und zahlreiche Straftaten geklärt werden konnten.

Verdächtige Wahrnehmungen unbedingt melden

Die Polizei ersucht die Bevölkerung deshalb erneut, verdächtige Wahrnehmungen unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle unter Verwendung des Notrufes „133“ zu melden. Es sind keine Nachteile für die Anruferin bzw. den Anrufer zu erwarten, sollte sich der vermeintliche Einbruch als ein anderer, letztendlich harmloser Sachverhalt darstellen.

Weitere Präventionstipps:

Absperren – sperren Sie Ihr Haus ab – auch wenn es nur für kurze Zeit verlassen wird. Das gilt auch für gekippte Fenster und Türen.

Licht – Häuser sollten in der Dämmerungszeit nicht unbewohnt erscheinen. Setzen sie auf Lichtquellen und vermeiden Sie sonstige Merkmale der Abwesenheit, wie z.B. einen überfüllten Briefkasten.

Alarmanlagen – schrecken Täter teilweise von vornherein ab – jedenfalls aber nach der Auslösung.

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