Wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde am Landesgericht Feldkirch ein 22-jähriger ehemaliger Beamter verurteilt. Der Mann hatte während seiner Tätigkeit in der Bezirkshauptmannschaft mehrfach Informationen bezüglich Strafanzeigen oder Vorstrafen weiter gegeben.
Offenbar stand mehr Neugier und Wichtigtuerei als böse Absicht im Vordergrund. Da er aber mehrfach auf Datenschutzpflichten aufmerksam gemacht worden war, musste ihm bewusst sein, dass er gegen Gesetze verstößt.
1200 Euro Strafe zu zahlen
Insgesamt werden 2400 Euro Strafe ausgesprochen. Die Hälfte ist zu bezahlen, die andere Hälfte gibt es auf Bewährung. Der Verurteilte kann sich das Urteil nun drei Tage überlegen. Ebenso die Staatsanwaltschaft. Unternimmt niemand etwas dagegen, wird es rechtskräftig.
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