Angeklagt waren aber nicht die Anlagebetrüger. Sie sind wegen Millionen-Betrügereien bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Angeklagt war einer der Vermögensberater, die den Betrügern Kunden vermittelt haben.
Dem 65-jährigen Vermögensberater wurde jedoch keine Beteiligung an den Anlage-Betrügereien zur Last gelegt. Dem unbescholtenen Oberländer wurde stattdessen betrügerische Krida und ein falsches Vermögensverzeichnis vorgeworfen.
Urteil rechtskräftig. Davon wurde der von Klaus Pichler verteidigte Angeklagte am Freitag freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sonja Nachbaur ist rechtskräftig. Denn auch Staatsanwalt Heinz Rusch war mit dem Urteil einverstanden.
Weil von den verschwenderisch lebenden Anlagebetrügern nichts mehr zu holen war, hatten einige der Betrugsopfer den Oberländer Vermögensberater auf Schadenersatz verklagt. In Zivilprozessen wurde der Vermittler gerichtlich für die Hälfte der entstandenen Schäden haftbar gemacht.
Um der Schadensbegleichung zu entkommen, habe der angeklagte Schuldner aber versucht, mehr als 50.000 Euro seines Vermögens Gläubigern zu verheimlichen, meinte die Staatsanwaltschaft. Dafür erblickte der Schöffensenat jedoch keine Beweise.
Die Frau und der Sohn des Vermögensberaters hatten durch den Anlagebetrug jeweils 50.000 Euro verloren. Sie und der mit dem Berater befreundete Pfarrer wollten den Vermögensberater aber nicht selbst auf Schadenersatz klagen. Sie traten ihre Forderungen an eine Schweizer Firma ab, die als Prozessfinanzierer auftrat.
Hinweise. Für das Landesgericht ergaben sich keine Hinweise darauf, dass der Vermögensberater tatsächlich an der Schweizer Firma wirtschaftlich beteiligt war. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Berater hingegen an der Firma beteiligt und hatte sich damit gleichsam selbst geklagt.
Der Pfarrer sagte gestern als Zeuge, der Angeklagte habe ihm dazu geraten, seine Forderungen an die Schweizer Firma abzutreten. Er habe aber nicht gewusst, dass der Vermögensberater geklagt wird und nicht die Anlagebetrüger, gab der Geistliche an. Von seinen angelegten 50.000 Euro habe er dank des Zivilprozesses bislang 7000 Euro zurückerhalten.
(NEUE/Seff Dünser)
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