Die angeklagte Mitarbeiterin eines privaten Paketzustelldienstes gab an, sie habe der Kundin das Paket mit der Handtasche nach Hause zugestellt. Die Paketempfängerin sei aber nicht daheim gewesen. Deshalb habe sie das Paket vor der Wohnungstür der Kundin abgestellt. Sie habe aber eine Empfangsbestätigung benötigt. Dafür habe sie selbst verbotenerweise mit dem Namen der Kundin unterschrieben, sagte die angeklagte Paketzustellerin.
Das trug der 21-Jährigen eine Anklage wegen Urkundenfälschung ein. Wegen dieses Vergehens wurde die vorbestrafte Frau am Bezirksgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die Geldstrafe setzt sich aus 100 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Tasche verschwunden. Für das Urkundendelikt sieht das Strafgesetzbuch Strafen von bis zu einem Jahr Gefängnis oder 720 Tagessätzen vor.
Ungeklärt bleibt nach wie vor, wer das Paket mit der Handtasche gestohlen hat. Die Paketzustellerin wurde zunächst verdächtigt, sie habe die verpackte Handtasche gestohlen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch konnte ihr einen solchen Diebstahl aber nicht nachweisen. Deshalb hat die Strafverfolgungsbehörde das gegen die 21-Jährige geführte Diebstahlsverfahren eingestellt.
Richter Wolfgang Muther merkte an, dass die Strafe wohl noch geringer ausgefallen wäre, wenn der Schuldspruch wegen Diebstahls erfolgt wäre. Denn für Diebstahl ist die Strafdrohung mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis oder einer maximalen Geldstrafe von 360 Tagessätzen eine niedrigere als für Urkundenfälschung.
(NEUE/Seff Dünser)
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