Die durch das H5N8-Virus hervorgerufene Vogelgrippe stelle aber weiterhin ein gewisses Risiko dar. Um die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände zu verhindern, bleiben daher bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen österreichweit in Kraft.
Kontakt zu Wildvögeln unterbinden
Diese beinhalten, dass Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel so zu halten sind, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich unterbunden wird. Daher muss die Fütterung und Tränkung der Tiere im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen. Das Wasser darf zudem nicht aus Sammelbecken für Oberflächenwasser stammen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Bei Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Geräten, die mit Geflügel in Kontakt waren, gilt es, diese sorgfältig zu reinigen und desinfizieren, schrieb das Gesundheitsministerium weiter. Betriebe müssen der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
Endgültige Aufhebung erwartet
Diese Maßnahmen sind laut dem Ministerium von kommerziellen wie auch von privaten Geflügelhaltern solange einzuhalten, bis die Situation deren endgültige Aufhebung erlaubt. Mit Einsetzen der wärmeren Temperaturen und mit Abschluss des Vogelzuges in die Winterquartiere wird dies für die nächsten Wochen erwartet.
In Österreich wurden insgesamt 153 Vogelgrippe-Fälle bei tot aufgefundenen Wildvögeln verzeichnet, fast alle Bundesländer waren betroffen. In zwei österreichischen Betrieben mussten die dort vorhandenen Vögel tierschutzgerecht getötet und entsorgt werden. Vor zwei Wochen mussten wegen des Vogelgrippe-Virus H5N8 die Krauskopfpelikane im Tiergarten Schönbrunn getötet werden.
In Bayern wurde die Stallpflicht für Geflügel bereits vergangene Woche gelockert. Die nun nach zehn Wochen auch in Österreich aufgehobene Stallpflicht dürfte nicht nur für das Geflügel positiv sein: Nach weiteren zwei Wochen wäre auch die Freiland-Ei-Zertifizierung in Gefahr gewesen, was für Eierproduzenten finanzielle Einbußen bedeutet hätte.
Erste Stallpflicht in Vorarlberg
In einigen österreichischen Regionen galt die Stallpflicht schon vor dem 10. Jänner. Zuerst wurde sie am 11. November für elf Vorarlberger Bodensee-Anrainergemeinden ausgesprochen. Das hatte zur Folge, dass zwei Vorarlberger Geflügelzuchtbetriebe bereits am 3. Februar ihre Produkte nicht mehr als “Eier aus Freilandhaltung” verkaufen durften. Diese mussten als Eier aus “Bodenhaltung” umdeklariert werden.
Landesrat Erich Schwärzler zeigt sich erleichtert über das Ende der Stallpflicht. Aufgrund der warmen Witterung und der Tatsache, dass im Land schon seit vielen Wochen kein Fall von Geflügelpest mehr nachgewiesen worden ist, hatte es bei den Geflügelhaltern zuletzt immer weniger Verständnis für diese Maßnahme gegeben.
(APA)
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