Jetzt muss nur noch der Vorarlberger Landtag die Novelle beschließen, damit sie noch im ersten Quartal 2017 in Kraft treten kann.
Neuerungen im Überblick
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes soll es für 16-Jährige keine Einschränkungen bei den Ausgehzeiten mehr geben – die Vorgaben der Eltern können aber natürlich andere sein. Für die Altersgruppen unter 16 bleiben die Regeln für Ausgehzeiten unverändert. Damit wird eine österreichweit einheitliche Regelung auch in Vorarlberg umgesetzt.
Das Rauchverbot wird für unter 16-Jährige auch auf E-Zigaretten, E-Shishas und andere verwandte Produkte ausgeweitet.
Neuerungen sind darüber hinaus bei den Strafbestimmungen vorgesehen. Statt einer unmittelbar drohenden Geldstraße ist vorgesehen, dass bei Gesetzesübertretungen in der Regel zuerst ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt wird; insbesondere im Wiederholungsfall kann der Jugendliche auch zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit angehalten werden. Und erst dann, als letztes Mittel, bei Nichterscheinen zum Gespräch oder Verweigerung der Arbeit, kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Weitere wichtige Änderungen: In Zukunft soll auch die Vorarlberger Jugendkarte (360-Card) als Altersnachweis gelten, nicht mehr nur amtliche Lichtbildausweise. Außerdem soll die Kinder- und Jugendbeteiligung gestärkt werden – insbesondere auf Gemeindeebene. Kinder und Jugendliche sollen besonders bei Themen, die sie betreffen, stärker beteiligt werden.
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