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Vorarlberg: Neonazi vor Gericht

Der Angeklagte zeigt sich geständig.
Der Angeklagte zeigt sich geständig. ©Eckert
Schwurgericht tagt wieder einmal wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz

Am Landesgericht Feldkirch muss sich heute ein 32-jähriger Wolfurter verantworten. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Das heißt, der Mann hat im Zeitraum von 2014 bis 2016 immer wieder Symbole des Nationalsozialismus zur Schau gestellt, etliche Bilder aus dieser Zeit besessen und diverse Kommentare auf Facebook verfasst. Auch eindeutig aufhetzende Musik einschlägiger Bands wurde bei der Hausdurchsuchung sicher gestellt. Eine Bierflasche mit Nazietikett zierte seine Küche.

Nur Blödsinn

Der Angeklagte und sein Verteidiger Nicolas Stieger betonen, dass es sich um „Dummheit“ und „Blödsinn“ handelte, längst habe sich der Mann, des sich einst als Skinhead deklarierte, von entsprechenden Inhalten distanziert. Er gehöre keiner rechten Gruppierung an, lebe ein ganz normales Leben ohne neonazistische Aktivitäten. „Mein Mandant will nichts beschönigen, doch er hat heute keine derartige Gesinnung mehr“, so Stieger. Welche Strafe vom Schwurgerichtshof festgelegt wird, ist offen, zum Sachverhalt selbst ist der Mann geständig.

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