Bei der Angeklagten handelt es sich um die Schwester der Lebensgefährtin des Verstorbenen. Zwischen ihr und der Tochter des Toten – aus einer früheren Beziehung – soll ein Streit entstanden sein. Im Rahmen dessen soll die Angeklagte zur Tochter gesagt haben, sie werde sie umbringen. Auch einer zweiten junge Frau soll sie damit gedroht haben. Deswegen wurde die unbescholtene 45-Jährige wegen gefährlicher Drohung angeklagt.
Aussprache
Beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch gab Richter Andreas Böhler der Angeklagten eine zweite Chance für einen außergerichtlichen Tatausgleich. Eine Verurteilung sei im vorliegenden Fall nicht sinnvoll, merkte der Strafrichter an. Stattdessen soll das Strafverfahren mit der Diversion eingestellt werden. Unter der Anleitung von Sozialarbeitern des Bewährungshilfevereins Neustart soll es zu einer Aussprache zwischen der Angeklagten und den mutmaßlichen Opfern kommen.
Zum zunächst von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen außergerichtlichen Tatausgleich war die Beschuldigte noch nicht bereit gewesen. Daraufhin wurde die geringfügig beschäftigte Arbeiterin dann doch wegen gefährlicher Drohung angeklagt. Ihr war nach eigenen Angaben nicht bewusst, dass sie für den Fall einer Verurteilung vorbestraft wäre.
Alkoholisiert
Es könne sein, dass sie gesagt habe, was ihr vorgeworfen werde, sagte die Angeklagte vor Gericht. Sie sei beim Totenmahl betrunken gewesen. Sie habe sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden. Denn der Verstorbene sei für sie wie ein Bruder gewesen. Ihre Schwester sei seine Lebensgefährtin gewesen. Bis zur Totenfeier habe sie gar nicht gewusst, dass er eine Tochter aus einer früheren Beziehung habe. Sie habe Angst gehabt, dass ihre Schwester zu wenig erben und ihr alles weggenommen werden würde.
Angst um Erbschaft
Die Angeklagte soll beim Totenmahl von Tisch zu Tisch gegangen sein und sich darüber beklagt haben, dass die 29-jährige Tochter des Verstorbenen beim Erben alles bekomme. Daraufhin wurde sie aus dem Saal gebracht. Vor der Tor soll sie dann gesagt haben, sie werde die 29-Jährige und die 32-Jährige umbringen.
Zum ersten Tatausgleich sei sie nicht bereit gewesen, weil sie beim gewaltsam erzwungenen Verlassen der Totenfeier blaue Flecken erlitten habe und sich als Opfer gesehen habe, sagte die Angeklagte. Das Strafverfahren gegen jene Personen, die sie aus dem Saal gebracht haben, wurde eingestellt.
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