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Vorarlberg: Mordanklage nach Bluttat im Bregenzer Drogenmilieu

Der Tatverdächtige konnte kurz nach dem Vorfall festgenommen werden.
Der Tatverdächtige konnte kurz nach dem Vorfall festgenommen werden. ©Madlener
35-Jähriger würgte, stach 85 Mal zu, aber er kann sich nur bruchstückhaft erinnern
Mord in Bregenz
Täter festgenommen
Obduktionsergebnis da
Hier wird der Verdächtige festgenommen

Im Februar machten Feuerwehrleute in Bregenz nach der Meldung eines Wohnungsbrandes eine schockierende Entdeckung. In der Wohnung in der Arlbergstraße fanden sie eine 65-Jährige Leiche. Die Frau war brutal gewürgt und mit unzähligen Messerstichen attackiert worden. Das Opfer war als Dealerin bekannt, ein 35-jähriger „Kunde“ wurde als mutmaßlicher Täter festgenommen. Zum Sachverhalt ist der Mann weitgehend geständig, vielfach kann er sich allerdings nicht erinnern.

Wenig Erinnerung

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Im Herbst dürfte der U-Häftling wegen Mordes vor dem Schwurgericht sitzen. Er wurde in diesen Tagen angeklagt. Angeklagt wurde auch versuchte Brandstiftung. Er soll versucht haben, die Wohnung anzuzünden um Spuren zu verwischen. Doch auch daran kann der Beschuldigte sich nicht erinnern. Was dem Mann, der selbst mit einer Strafe von gut 15 Jahren rechnet, besonders wichtig ist, ist, dass er es zutiefst bedauert, dass er seine langjährige Bekannte offenbar so brutal ermordet hat. Wollen habe er das nicht, so seine Verantwortung. Auch Verfahrenshilfeanwalt Martin Ulmer ist überzeugt, dass sein Mandant die Bestürzung über den Vorfall nicht spielt, sondern tatsächlich selbst schockiert ist. „Hätte man mir am Morgen der Tat gesagt, dass ich abends wegen eines Tötungsdeliktes verhaftet werde, hätte ich denjenigen ausgelacht“, äußerte sich der Angeklagte in einer seiner Vernehmungen.

Schwer süchtig

Unstrittig ist, dass der Mann schwer süchtig ist. Mit 17 war er bereits bei Heroin angelangt. Immer wieder spritzte sich der achtfach Vorbestrafte auch Kokain. Gespritzt wirkt die Droge besonders intensiv. Dennoch, so Primar Reinhard Haller, war der Bregenzer im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, wenngleich eingeschränkt. Dem Angeklagten wäre es am liebsten, den Prozess so rasch wie möglich hinter sich zu bringen, vor September ist eine Hauptverhandlung jedoch unwahrscheinlich.

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