Am Landesgericht Feldkirch wurde ein Unterländer Bauer wegen Tierquälerei durch Unterlassen zu einer unbedingten Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Der Bauer, der einen großen Viehbestand besitzt, hatte eine Mutterkuh mit chronischer Entzündung des Klauenbeins im Stall. Das Tier konnte schlecht stehen, hatte sich bereits wund gelegen. Weil die Kuh noch ihr Kalb zur Welt bringen sollte, ließ der Bauer das Tier leiden. Er zog auch keinen Tierarzt hinzu. Der Grund – er wollte sich die Tierarztkosten sparen. Schmerzmittel sind nicht billig, zwei Mal pro Tag hätte der Veterinär laut Angabe des Bauern extra auf den Hof kommen müssen.
Nicht tolerierbar
Das Gericht verurteilte den bislang Unbescholtenen zu 3000 Euro unbedingter Geldstrafe. „Sie haben die Qualen des Tieres unnötig in die Länge gezogen“, heißt es in der Begründung. Dass man die Kuh so lange ohne Behandlung leiden ließ, sei nicht tolerierbar, hieß es abschließend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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