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Vorarlberg: Kein Betrug mit erfundenem Baby

Im Zweifel für die Angeklagte
Im Zweifel für die Angeklagte
Feldkirch: Freispruch für Frau (44), der vorgeworfen wurde, 63.000 Euro für vorgetäuschtes Kind kassiert zu haben.

Die 44-jährige Haushälterin hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ihren besachwalteten Arbeitgeber um 63.000 Euro betrogen. Demnach soll sie ihm gegenüber wahrheitswidrig behauptet haben, sie habe von ihm ein Kind zur Welt gebracht. Dafür müsse er Unterhalt bezahlen. Der geistig eingeschränkte Mann habe ihr geglaubt und ihr in acht Jahren insgesamt 63.000 Euro an Unterhalt bezahlt, heißt es in der Anklageschrift.

Im Zweifel freigesprochen

Die unbescholtene Angeklagte wurde aber gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Richter Günther Höllwarth sagte in seiner Urteilsbegründung, der Schöffensenat könne nicht mit der für einen Schuldspruch erforderlichen Sicherheit feststellen, dass die Angeklagte tatsächlich für ein vorgetäuschtes Baby 63.000 Euro an Unterhaltszahlungen kassiert habe.

Der besachwaltete Pensionist sagte als Belastungszeuge, die Angeklagte habe ihm am 1. Jänner 2008 mitgeteilt, sie sei von ihm schwanger. Später habe sie ihm mitgeteilt, sie habe den gemeinsamen Sohn Peter am 1. Juni 2008 in einem Krankenhaus in München geboren. Er habe danach einen inzwischen entsorgten Brief von einem Rechtsanwalt in München erhalten. Darin sei er zu Unterhaltszahlungen als Vater aufgefordert worden. Ansonsten werde er gerichtlich dazu verpflichtet werden.

Foto als Beweis

Deswegen habe er von Juni 2008 bis April 2016 Unterhalt bezahlt, regelmäßig 500 bis 800 Euro und insgesamt 63.000 Euro, sagte das ­mutmaßliche Opfer. Seine Haushälterin habe ihm als Beweis für seine Vaterschaft nur einmal kurz ein Foto von einem Buben gezeigt. Er habe sein angebliches Kind aber nie ­gesehen. Sie habe gesagt, es befinde sich bei ihren Eltern in Polen.

„Ich glaube nicht, dass er eine solche Geschichte erfunden hat“, sagte Staatsanwalt Heinz Rusch, zumal der Belastungszeuge vor der Polizei und vor Gericht stets gleichlautende Schilderungen zu Protokoll gegeben habe. Sein geistig eingeschränkter Mandant hätte eine Lüge niemals so lange aufrechterhalten können, meinte sein Anwalt Helgar Schneider.

Kein Baby

Die Angeklagte sagte, sie habe das Geld für ihre jahrelange Tätigkeit als Haushälterin erhalten. Sie habe nie Sex mit ihrem Arbeitgeber gehabt, kein gemeinsames Baby vorgetäuscht und keine Unterhaltszahlungen verlangt.

Verteidiger Matthias Kucera vermutete, der besachwaltete Mann meine fälschlicherweise, die von ihm behauptete Geschichte sei wahr.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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