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Vorarlberg: Jugendlicher Sex für Geld angeboten

Ein 18-Jähriger bot einer 17-Jährigen Geld für Sex mit ihm.
Ein 18-Jähriger bot einer 17-Jährigen Geld für Sex mit ihm. ©APA
Wegen sexuellen Missbrauchs belangt wird auch, wer Minderjährige unter 18 Jahren gegen Entgelt zu sexuellen Handlungen verleiten möchte. Paragraf 207b des Strafgesetzbuches sieht dafür bis zu drei Jahre Gefängnis vor.

Wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen wurde gestern am Landesgericht Feldkirch ein 18-jähriger Unterländer schuldig gesprochen. Der unbescholtene Lehrling wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 480 Euro. Weitere 480 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Eine Haftstrafe sei für den Ersttäter noch nicht notwendig, sagte Richterin Sabrina Tagwercher.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, obwohl sowohl Staatsanwalt Manfred Bolter als auch der Angeklagte damit einverstanden waren. Weil der Angeklagte ohne Verteidiger zur Hauptverhandlung erschienen war, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit.

100 Euro für Sex geboten

Der geständige 18-Jährige hatte im September 2017 einer 17-Jährigen im Nachrichtendienst Whatsapp geschrieben, sie erhalte von ihm 100 Euro, wenn sie Sex mit ihm habe. Dazu hat er ihr ein Foto eines erregten Gliedes mitgeschickt.

Bei der Jugendlichen handelt es sich um eine 17-Jährige mit Downsyndrom. Das geistig behinderte Mädchen ist auf das anzügliche Angebot nicht eingegangen. Zu verdanken sei das wohl auch dem Einschreiten einer 27-jährigen Arbeitskollegin, die die Nachricht gelesen habe, merkte Staatsanwalt Bolter an.

Täter und Opfer waren früher Klassenkollegen in einer sonderpädagogischen Schule gewesen. Sie sei einmal in ihn verliebt gewesen, gab die 17-Jährige vor der Polizei zu Protokoll. Sie habe ihm geschrieben, dass sie Geld brauche.

Nicht ernst gemeint

Der Angeklagte sagte, er habe nicht ernst gemeint, was er geschrieben habe. Er habe mit seiner strafbaren Nachricht nur erreichen wolle, dass sie ihn nicht mehr mit Nachrichten belästige. Richterin Tagwercher merkte dazu an, der bedingte Tatvorsatz genüge bereits für einen Schuldspruch: Er habe es demnach ernstlich für möglich halten müssen, dass sie sich von ihm zu entgeltlichem Sex verleiten lasse.

Der Beschuldigte hatte in der Vergangenheit drei unmündigen Mädchen unter 14 Jahren Nachrichten mit sexuellen Inhalten geschickt. Für die verbotene Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch ihm damals noch eine Diversion gewährt.

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