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Vorarlberg: Ist eine Absage aufgrund eines Glaubenssymbols gerechtfertigt?

Dornbirn - In Bregenz wird die 32-jährige Birgül Yücel als Ordinationsassistentin abgelehnt, da sie ein Kopftuch trägt. Durch diese Absage fühlte sie sich aufgrund ihrer Religion diskriminiert. Der betroffene Arzt hält dagegen, dass er keine plakative religiöse Zeichen in seiner Ordination will. Wir haben die Vorarlberger gefragt, wie sie zu diesem Thema stehen.

Im Dezember 2015 schloss Yücel ihre Ausbildung zur Ordinationsassistentin in Österreich ab. Seitdem ist sie auf der Suche nach einer Anstellung. Unter anderem bewarb sich die 32-Jährige auch bei der Ordination von Anton Glöcklhofer. Sie wurde jedoch aufgrund ihres Kopftuches abgelehnt. Wir haben uns bei den Vorarlbergern erkundigt, ob sie das Verhalten des Arztes für gerechtfertig halten.

Jobabsage nicht gerechtfertigt

Die Mehrheit der befragten Personen empfindet das Verhalten des Arztes nicht gerechtfertigt. “Wir sind in einem Land, wo wir Religionsfreiheit haben, was ich sehr befürworte. Deshalb besteht auch die Freiheit ein Symbol seiner Religion am Körper zu tragen”, sagte eine der Befragten. Was die Vorarlberger genau gesagt haben, erfahren Sie im Video.

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