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Vorarlberg - "Initiative zur Erhaltung der Villa Freudeck" kritisiert Gutachten

Historisches Foto des Villenensembles in der Blumenstraße von 1905
Historisches Foto des Villenensembles in der Blumenstraße von 1905 ©Robert Dünser
Bregenz - Die Proteste rund um den Abriss der "Villa Freudeck" in der Bregenzer Blumenstraße reißen nicht ab. Nachdem eine Petition mehrerer Bregenzer Bürger abgelehnt wurde, wendet sich nun die "Initiative zur Erhaltung der Villa Freudeck" mit einer Analyse des Amtsgutachtens zur erneuten Prüfung der Angelegenheit an den Vorarlberger Landesvolksanwalt.
Abriss nicht zu verhindern
Petition gegen den Abriss

Das Amtsgutachten wird von der Bürgerinitiative stark kritisiert. Laut Robert Dünser sei es unsachlich, interpretativ und sogar fehlerhaft. Die Gutachten der Amtssachverständigen dienten primär dem Zweck, eine bereits getroffene Entscheidung nachträglich zu rechtfertigen, verweist die Initiative auf den Umstand, dass die Gutachten erst nach der Entscheidung für Abriss und Neubebauung eingeholt wurden. Die Unterlagen wurden der Bürgerinitiative anscheinend erst nach mehrfacher Anforderung ausgehändigt.

Kein Mitspracherecht für Vorarlberger Bürger?

“Es besteht der Eindruck, dass dies bewusst gemacht wird, um Bürger von Entscheidungsprozessen auszuschließen. Der Bauverwaltung wird so die Möglichkeit gegeben, nach Gutdünken und allenfalls Befassung des Gestaltungsbeirates mit den jeweiligen, oftmals wohl gut vernetzten, Baufirmen ‘auszumachen’, was mit entsprechender Rentabilität gebaut werden kann”, wird in der Aussendung kritisiert.

“Dass dabei das Ortsbild eine untergeordnete Rolle spielt und es vor allem um die Schaffung von (in vielen Fällen für Normalbürger unerschwinglichem)  Wohnraum und Geschäftsflächen geht, ließe sich an zahlreichen Beispielen zeigen.”

Schützenswertes Villenensemble

Gefordert wird der Stopp des geplanten Abrisses der Villa Freudeck und ein neues, unabhängiges Gutachten, ob der Abbruch und Neubau tatsächlich den von der Stadtvertretung beschlossenen Richtlinien des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) entspricht. Laut der “Initiative zur Erhaltung der Villa Freudeck” sei dies nämlich nicht der Fall.

Außerdem erneut geprüft werden sollte laut Dünser die Stellungnahme des Bundesdenkmalamts zum Ortsbildschutz. Das historische Gebäude sei schützenswert und dürfe nicht ohne weiteres zerstört werden. (red.)

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