Weil dem 53-jährigen „Stüble“-Betreiber das Wasser bis zum Hals stand, zahlte er 339,73 Euro an Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung nicht ein. Lieferanten, Lohn, Miete – das alles wurde dem Mann zu viel. Hätte er mit der Versicherung eine Ratenvereinbarung zur Rückzahlung getroffen und diese dann auch eingehalten, hätte sich der Wurstbrater eine Verurteilung ersparen können. Die Chance nutzte er nicht, kam nicht einmal zum Prozess, nun kommen noch 360 Euro Strafe und weitere 360 Euro auf Bewährung dazu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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