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Vorarlberg: Kombinierte Strafe für Hitlerbier und sarkastische Bilder

Ein 34-jähriger Deutscher muss sich in Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten.
Ein 34-jähriger Deutscher muss sich in Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. ©VOL.AT/Eckert
Ein 34-jähriger Deutscher stand in Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht. Das Urteil: Zehn Monate bedingt und 7500 Euro unbedingte Geldstrafe.

Ein deutscher Arbeiter musste sich wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz vor dem Schwurgericht verantworten. Wieder einmal geht es um in der Wohnung in einer Vitrine aufgestelltes Hitlerbier und Bilder. Außerdem um weitergeleitete WhatsApp-Nachrichten mit einschlägigen Bildern. Drauf zu sehen: Mützen mit Totenköpfen und Hakenkreuzen – dazu der Text: Liebe Flüchtlinge, an diesen Mützen erkennen Sie Ihren Sachbearbeiter“. Eine andere, weiter geleitete Nachricht – ein Bild mit einem, als Hitler verkleideten Schauspieler in der Badewanne, dazu der Text: „Heilbad“.

Jux und Interesse

Vor Gericht gibt der Mann an, er habe die Nachrichten aus Jux und Gaudi weiter geleitet. Außerdem sei er geschichtlich interessiert. Ohne Kommentar, einfach so habe er die Nachrichten einem Bekannten geschickt. Die Gegenstände in seiner Wohnung habe er immer aus dem Eingangsbereich entfernt, wenn sich Besuch angekündigt habe. Andererseits räumt der 34-Jährige ein: „Die Bierflasche mit dem Hitleretikett, die ich zum Geburtstag bekommen habe, war schon ein Highlight“.

Geschworene uneinig

Was die provokante Äußerung mit den Nazisymbolen auf den Tellermützen und den „Ratschlag“ an die Flüchtlinge betrifft, waren sich die Geschworenen schon nicht ganz einig. Immerhin sahen 6 von acht einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Bei „Hitler in der Badewanne“, waren es nur vier, somit Freispruch in diesem Punkt. Bei Hitlerbier dann wieder Einstimmigkeit für schuldig, bei Hitlerbild im Gang immerhin sieben ja und ein nein. Als Strafe wurden 7500 Euro Geldstrafe fest gelegt, weiters zehn Monate bedingte Haft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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