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Vorarlberg: Gewalttäter will Polizist werden

"Besoffene" Schlägerei soll nicht in Polizeiakte des Angeklagten aufscheinen.
"Besoffene" Schlägerei soll nicht in Polizeiakte des Angeklagten aufscheinen. ©Bilderbox
29-Jähriger kam ohne Vorstrafe davon: Richterin gewährte Ersttäter für schwere Körperverletzung eine Diversion.

Ich will Polizist werden und habe mich schon bei der Polizei beworben. Da kann ich keine Vorstrafe brauchen“, sagte der angeklagte Maurer vor Gericht.

Richterin Sonja Nachbaur ersparte dem wegen schwerer Körperverletzung angeklagten 29-Jährigen eine Vorstrafe. Sie gewährte dem Ersttäter beim ges­trigen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn er eine Geldbuße von 900 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Der richterliche Beschluss ist rechtskräftig; der von Thomas Raneburger verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Andrea Wegscheider waren damit einverstanden. Somit wird ein Berufswechsel des angeklagten Maurers zur Polizei nicht schon am Strafregister scheitern. Sein Leumundszeugnis bleibt ohne Eintragungen.

„Besoffene Geschichte“

Ohne Verurteilung sei er aber nicht deshalb davongekommen, weil er Polizist werden wolle, betonte Staatsanwältin Wegscheider gegenüber dem Angeklagten. Strafrichterin Nachbaur begründete die diversionelle Erledigung des Verfahrens damit, dass es sich beim angeklagten Vorfall vom 7. Dezember 2016 um „eine besoffene Geschichte“ gehandelt habe.

Fußtritte

Wie aus dem Strafantrag hervorgeht, hatte der alkoholisierte Deutsche nach einem Lokalbesuch bei einer Bus­haltestelle in Lustenau einem 45-Jährigen Fußtritte versetzt. Dabei wurde der ebenfalls alkoholisierte Lustenauer schwer verletzt. Er erlitt einen Kahnbeinbruch am linken Handgelenk und zog sich Prellungen am Becken zu.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte wegen des Knochenbruchs an der Handwurzel Anklage wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung erhoben. Dafür beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Der besonderen Umstände wegen hielt die Richterin jedoch eine Verurteilung nicht für notwendig.

Täter und Opfer, die sich bis dahin nicht gekannt hatten, hatten vor dem Vorfall im Lokal an einem Tisch gemeinsam Bier getrunken. Es entwickelte sich ein Streit, weil der 45-Jährige dem Angeklagten vorwarf, ihm im Lokal sein Handy gestohlen zu haben. Der Angeklagte sagte, er habe dieses nicht entwendet.

Kein Schmerzengeld

Im Freien habe der Angeklagte ihm Fußtritte mit Arbeitsschuhen mit Stahlkappen versetzt, gab der 45-Jährige gestern als Prozesszeuge an. Dagegen habe er sich zu schützen versucht, indem er seine Hände in die Taschen seiner Motorradjacke gesteckt habe. Trotzdem habe er sich einen Knochenbruch an der Hand zugezogen. Das Opfer verzichtete allerdings darauf, für die Verletzung Schmerzengeld zu fordern.

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