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Vorarlberg: Gemeinde Frastanz liefert fehlende Spar-Widmung nach

Das Grundstück des Eurospar-Marktes in Frastanz.
Das Grundstück des Eurospar-Marktes in Frastanz. ©Hartinger
Anfang Januar wurde bekannt, dass der VfGH Teile des Flächenwidmungsplanes und des Gesamtbebauungsplanes für den Eurospar Frastanz als gesetzwidrig aufgehoben hat. Die fehlende Widmung für den Eurospar-Markt wurde nun von der Gemeindevertretung Frastanz nachgeliefert, wie der ORF Vorarlberg berichtete.
Eurospar in Frastanz ohne Widmung

Rund um den seit Beginn der Bauarbeiten von Rechtsstreitigkeiten begleiteten Eurospar-Markt in Frastanz hatte der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung getroffen. So hat der VfGH Teile des entsprechenden Flächenwidmungsplanes sowie den Gesamtbebauungsplan 2012 der Marktgemeinde Frastanz in der Nachbarschaft der Brauerei Frastanzer am 1. Dezember 2017 als gesetzwidrig aufgehoben. Die entsprechende Entscheidung wurde sowohl beim VfGH als auch im Vorarlberger Landesgesetzblatt vom 4. Jänner 2018 veröffentlicht.

Ohne gültigen Baubescheid

Für den Mitte 2017 fertiggestellten und bereits eröffneten Eurospar-Markt in Frastanz bedeutete dies rechtlich gesehen, dass er ohne gültigen Baubescheid da stand, da dieser auf einem gesetzwidrigen Flächenwidmungsplan und auf einem gesetzwidrigen Gesamtbebauungsplan basiert.

Am 15. März fand eine Sitzung der Frastanzer Gemeindevertretung statt. Darin wurde der Fall  behandelt und die Flächenwidmung durchgeführt. Nun soll die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch das Land Vorarlberg als nächsten Schritt folgen, so der ORF Vorarlberg.

(Red.)

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