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Vorarlberg: Geldstrafe nach Schuldspruch in zehn Punkten

Der Mann wurde zu 960 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der Mann wurde zu 960 Euro Geldstrafe verurteilt. ©VOL.AT/Eckert
Neonazi musste vor Schwurgericht und muss nun 960 Euro bezahlen.

„Polackentango“ und „Arisches Kind“, „Zillertaler Türkenjäger“ und andere Liedtitel befinden sich auf dem Handy des Angeklagten. Auch an Bildern mangelt es nicht. „Auf ihrem Handy wimmelt es gerade nur so von Hakenkreuzen“, so die Richterin. „In Buchenwald, in Buchenwald, da machen wir die Juden kalt“ – lautet eine der geschmacklosen Liedpassagen. Eine andere „In Belsen, in Belsen, da hängen sie an ihren Hälsen“. Damals, 2016, habe er das alles gut gefunden, allerdings sei er nur ein Mitläufer gewesen, sagt der 22-jährige Dornbirner heute.

Heute Meditation

Heute habe er sich von all dem distanziert, seine Kollegen gewechselt. Doch damals, als er in der Firma gemobbt wurde, seien die aus der rechten Szene die einzigen gewesen, wo er Anschluss fand und die zu ihm gehalten hätten, erzählt der Mann. Heute meditiere er, dem Hitlerkult könne er nichts mehr abgewinnen. Seine „Intelligenzminderung“ wird mildernd gewertet. Der Bursch scheint tatsächlich eine kognitive Einschränkung zu haben, doch um einen Schuldspruch kommt er nicht herum. 960 Euro muss er zahlen, weitere 960 Euro gibt es auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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