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Vorarlberg: Gast in Disco niedergeschlagen

Betrunkener Schläger kann sich Strafe und Schmerzensgeld leisten.
Betrunkener Schläger kann sich Strafe und Schmerzensgeld leisten. ©VOL.AT
Feldkirch - Gut verdienender Schläger muss nun zahlen, bleibt allerdings ohne Vorstrafe.


Am Landesgericht Feldkirch musste sich ein junger Elektronikexperte nach einem Besuch in einer Unterländer Disco vor Gericht verantworten. Er hatte Mädels in dem Lokal angebaggert und war von einem Freund der Mädchen zu Recht gewiesen worden. Dafür verpasste der dem anderen Gast einen Schlag. Die Wunde musste genäht werden. Darüber hinaus legte sich der Volltrunkene mit den Securitys an und drohte einem der Männer als „Scheiß Türke, ich stech Dich ab, wenn Du mich noch einmal angreifst!“.

Geldbuße

Der Beschuldigte sieht sein Fehlverhalten ein, ist bereit dem Opfer 2000 Euro Schmerzengeld zu zahlen und weitere 2000 Euro Buße an den Staat abzuführen. Vorteil dieser diversionellen Lösung – er bleibt ohne Vorstrafe und das Opfer bekommt sofort das Geld. Bezahlen wird der Schläger vermutlich denn er verdient über 6.000 Euro netto. Alle sind mit der Lösung einverstanden, jetzt muss der bislang Unbescholtene die Beträge nur noch binnen 14 Tagen überweisen.

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