So sind die nachgeordneten Dienststellen und auch die Gemeinden angewiesen, Verdachtsfälle unverzüglich und vorrangig der Staatsbürgerschaftsbehörde im Landhaus zu melden. Weiters wird die Erklärung, die bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft unterzeichnet werden muss, einen Zusatz erhalten, wonach sämtliche bezogenen Förderungen und Sozialleistungen zurückzuzahlen sind, wenn festgestellt wird, dass widerrechtlich eine fremde Staatsangehörigkeit wiedererworben wurde. „Dieser Betrug am Steuerzahler wird rigoros geahndet werden“, so Klubobmann Frühstück.
Bund muss Rahmenbedingungen schaffen
Wichtig ist für Frühstück auch, dass der Bundesgesetzgeber Rahmenbedingungen schafft, die es ermöglichen, bei nachgewiesenen illegalen Staatsbürgerschaften Geldstrafen von bis zu 5000 Euro einzuheben. „Eine Gesetzesänderung wurde von Innenminister Sobotka bereits in Aussicht gestellt.“
(red)
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