AA

Vorarlberg führt Integrationsvereinbarung für Flüchtlinge ein - mit Sanktionen

Anerkannte Flüchtlinge müssen in Vorarlberg künftig eine verpflichtende Vereinbarung unterschreiben.
Anerkannte Flüchtlinge müssen in Vorarlberg künftig eine verpflichtende Vereinbarung unterschreiben. ©VOL.AT/Rauch
Bregenz. Vorarlberg führt eine Integrationsvereinbarung für Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige ein. Diese Vereinbarung stellt wichtige Grundregeln des Zusammenlebens in Österreich klar, aber auch, was an Integrationsleistungen erwartet wird. Werden diese nicht erbracht, drohen Konsequenzen.

Wer etwa einen Deutschkurs verweigert, muss mit Kürzungen der Mindestsicherung rechnen, betonte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstag.

Vorarlberger Integrationsvereinbarung in drei Teilen

Im ersten Abschnitt wird auf die Regeln der Demokratie hingewiesen, auf das in Österreich herrschende Gewaltverbot (auch in der Familie), den Vorrang staatlicher Gesetze vor den Regeln der Religion oder auch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

Anschließend wird im zweiten Abschnitt deutlich gemacht, was sich das Land an Integrationsleistungen erwartet: Spracherwerb, Aneignung von Kenntnissen über die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft sowie die Bereitschaft zur Arbeit.

Sollten die Leistungen – unter anderem ein Deutschkurs im ersten Jahr – nicht erbracht werden, zieht das Sanktionen nach sich (dritter Teil). Konkret geht es um die Kürzung der Mindestsicherung bis hin zu “aufenthaltsbeendenden Maßnahmen” im Extremfall einer Straffälligkeit.

Auch Grüner Regierungspartner stimmt Sanktionen zu

Zur angedrohten Kürzung der Mindestsicherung sagten Wallner und sein Regierungskollege Johannes Rauch (Grüne): “Das ist im Gesetz so vorgesehen”. Rauch unterstrich, dass es diese Integrationsvereinbarung nicht für die große Masse brauche, sondern für die “drei bis fünf Prozent an Unwilligen, die aber die Stimmung in der Bevölkerung kippen lassen”. Bisher habe noch überhaupt niemand einen Deutschkurs verweigert.

Vereinbarung gilt rückwirkend

Die Integrationsvereinbarung wird ab 15. Februar in den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften auf Deutsch und in den Sprachen der Flüchtlinge aufliegen und ist bei der Antragstellung auf Mindestsicherung zu unterschreiben. Auch wer seit 1. Jänner als Flüchtling anerkannt wurde, muss die von allen Vorarlberger Landtagsparteien gut geheißene Vereinbarung nachträglich unterzeichnen.

Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) rechnet damit, dass im ersten Halbjahr etwa 300 bis 400 Vereinbarungen abgeschlossen werden. Ob die eingeforderten Leistungen erbracht werden, wird von den Bezirkshauptmannschaften bzw. in Zusammenarbeit mit dem AMS kontrolliert.

NEOS sehen positives Signal

Die Vorarlberg NEOS begrüßen die Vereinbarung. Sie stelle ein klares Signal an die Menschen dar, die nach Vorarlberg kommen, so Landtagsabgeordnete Martina Pointner. Allerdings dürfe man nichtt vergessen, dass es für eine erfolgreiche Integration mehr brauche als Vereinbarungen und Absichtserklärung. Es bleibe abzwuarten, wie die heute präsentierten Maßnahmen in die Praxis umgesetzt würden.

Grüne: “Für beide Seiten verpflichtend”

Der Grüne Klubchef Johannes Rauch trägt die Regierungsentscheidung zwar mit, von der grünen Basis kommen jedoch auch mahnende Worte: Die Vereinbarung sei nicht nur für die schutzsuchenden Menschen bindend, sondern im Gegenzug sei auch das Land verpflichtet, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

“Der von den Flüchtlingen eingeforderte verpflichtende Besuch von Deutschkursen heißt im Umkehrschluss auch, dass ausreichend Sprachkurse in guter Qualität für alle Flüchtlinge angeboten werden müssen. Es wäre ja sinnbefreit etwas zu fordern, das es in der Praxis gar nicht gibt”, betont der grüne Asylsprecher Daniel Zadra, der auch den Bund gefordert sieht, ein entsprechendes Angebot mit mehr Mitteln sicher zu stellen.

FPÖ fordert Einschnitte bei der Mindestsicherung

Die Vorarlberger FPÖ sieht in der Vereinbarung jedoch “eine reine Absichtserklärung”, die noch “mit Leben erfüllt” werden müsse. Klubobmann Daniel Allgäuer fordert darüber hinaus eine Anpassung der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Einen entsprechenden Antrag haben die Blauen in den Landtag eingebracht.

Im FPÖ-Antrag wird erneut die bereits beschlossene Kürzung der Mindestsicherung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte gefordert, sollten diese ihren Integrationspflichten nicht nachkommen. Darüber hinaus fordert die FPÖ aber auch eine generelle Deckelung der Mindestsicherung auf 1.500 Euro für Mehrpersonenhaushalte. Im ersten Jahr seien statt Geld großteils Sachleistungen zur Verfügung zu stellen und arbeitsfähigen, aber -unwilligen Personen seien die Bezüge nach einem Jahr um 25 Prozent zu kürzen.

SPÖ: “Wichtiger Schritt, aber nur eine Maßnahme unter vielen”

Grundsätzlich positiv beurteilt die Vorarlberger SPÖ die Vereinbarung. Für Integrationssprecherin Gabi Sprickler-Falschlunger steht die Vermittlung der Grundwerte dabei im Mittelpunkt: “Es ist richtig, Menschen aus anderen Kulturkreisen die Bedeutung der in Österreich geltenden Grundwerte zu erklären. Inhaltlich ist die Integrationsvereinbarung daher sinnvoll.” Allerdings gebe es keine rechtlichen Möglichkeiten bei Verstößen.

Sie weist darauf hin, dass das Papier das Ergebnis einer parteiübergreifenden Übereinkunft aller Landtagsfraktionen sei.  “Integration ist ein sehr umfassender Prozess. Ebenso umfassend müssen die Maßnahmen sein, Menschen aus anderen Ländern in Vorarlberg das Einleben in eine neue Lebenssituation zu ermöglichen”, so die Sozialdemokratin. (red/APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Vorarlberg führt Integrationsvereinbarung für Flüchtlinge ein - mit Sanktionen