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Vorarlberg: Freispruch für Robert Schneider

Der Schriftsteller Robert Schneider stand vor Gericht.
Der Schriftsteller Robert Schneider stand vor Gericht. ©VOL.AT/Hofmeister
Vorarlberger Schriftsteller war unter anderem wegen schweren Betrugs angeklagt.

von Gerhard Sohm/VN

Schlafes Bruder ging in die Herzen der Leser. Und dann geschah das Wunder“, sprach der nunmehr 57-jährige Robert Schneider am Mittwoch beim Prozess am Landesgericht Feldkirch den Welterfolg seines Erstlingsromans in den frühen 90er Jahren an. Dann die Romane „Lufgängerin“ und „Kristus“, die von der Kritik verissen wurden und zum finanziellen Desaster des erfolgverwöhnten Autors führten.

Schneider hatte das geerbte Elternhaus in Meschach renoviert und dafür Unsummen ausgegeben. Bankkredite wurde aufgenommen. Doch das Geld reichte nicht. Schneider ersuchte Freunde um Darlehen.

Etwa eine Trafikantin in Götzis, die ihm einmal 64.000 Euro, ein anderes Mal 90.000 Euro überließ. „Sie war überzeugt, dass ich eine große Nummer bin und das Geld zurückzahlen kann.“ Die Sache wurde mittlerweile mit einem außergerichtlichen Tatausgleich erledigt. Mehrere andere nahestehende Personen liehen Schneider Geld in Höhe zwischen 10.000 und weit über 90.000 Euro. Bezüglich dieser Privatgläubiger sitzt der Schriftsteller noch auf einem Schuldenberg von 277.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte ihn der Vergehen des teils versuchten und teils vollendeten schweren Betrugs und des Verbrechens der betrügerischen Krida an. Als Beitragstäterin saß seine 41-jährige deutsche Frau auf der Anklagebank. Sie verdient als Pilotin sehr gut und versorgt praktisch allein die Familie. Einst hatte sie Schneiders Haus um 400.000 Euro gekauft, damit konnten die Bankschulden getilgt werden. Angeblich jedoch zu einem Preis unter dem Wert, was dem Paar den Vorwurf einbrachte, einen Teil des Vermögens beiseite geschafft zu haben.

Diversion

Der Schöffensenat konnte jedoch keine Tatvorsätze nachweisen, das “Substrat der Verantwortung der Angeklagten” war nicht ausreichend. Richterin Sabrina Tagwercher fällte für beide den Freispruch, der allerdings noch nicht rechtkräftig ist.

Den gesamten Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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