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Vorarlberg: Frau stach ihrem Mann in den Bauch - Prozess

Richterin Nachbaur sagte zur Angeklagten, sie habe Glück gehabt, dass bei ihrer unkontrollierten Messerattacke nicht noch mehr passiert sei.
Richterin Nachbaur sagte zur Angeklagten, sie habe Glück gehabt, dass bei ihrer unkontrollierten Messerattacke nicht noch mehr passiert sei. ©VOL.AT/Steurer/Themenbild
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Angeklagte, die Glück hatte, dass ihr Gatte bei der Messerattacke nur leicht verletzt wurde.

Der Streit unter den Dornbirner Eheleuten eskalierte im August 2017 derart, dass die 39-jährige Frau zu einem Küchenmesser griff und damit zustach. Das Messer wies eine Klingenlänge von 20 Zentimetern auf. Der Messerstich traf den Mann im rechten Unterbauch. Das Opfer und die Täterin hatten Glück. Denn die Stichverletzung war nur zwei Zentimeter tief. Die Verletzung war leichter Natur. Angeklagt wurde deshalb lediglich das Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung.

Vorbestraft. Dafür wurde die einschlägig vorbestrafte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil von Richterin Sonja Nachbaur wurde schon am Ende der Hauptverhandlung rechtskräftig. Denn die von Bernhard Graf verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle waren mit der Entscheidung einverstanden.

Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet acht Monaten Haft. Die Strafrichterin hielt eine unbedingte Freiheitsstrafe noch nicht für notwendig, um die mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Täterin von weiteren ähnlichen Taten abzuhalten. Die Probezeit für die bedingte Haftstrafe von vier Monaten beläuft sich auf drei Jahre.

Alkoholisiert und aggressiv. Mildernd wertete die Richterin die verminderte Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten und den Umstand, dass es beim Versuch einer schweren Körperverletzung geblieben war. Die aus Asien stammende Täterin war zur Tatzeit alkoholisiert und auch deshalb aggressiv. Die Frau sagte, sie könne sich an ihre Tat nicht erinnern. Die Angeklagte war aber nach Ansicht der Richterin nicht derart alkoholisiert, dass sie zur Tatzeit zurechnungsunfähig war. Die Strafrichterin stützte sich dabei auf ein Gutachten des Innsbrucker Gerichtsmediziners Walter Rabl.

Richterin Nachbaur sagte zur Angeklagten, sie habe Glück gehabt, dass bei ihrer unkontrollierten Messerattacke nicht noch mehr passiert sei. Hätte sie ihren Mann mit dem langen Messer in einem noch sensibleren Körperbereich getroffen, hätte auch eine lebensgefährliche Verletzung entstehen können. Im schlimms­ten Fall hätte sie sich dann wegen versuchten Mordes oder gar Mordes verantworten müssen.

Die Dornbirnerin wurde nach dem Messerstich festgenommen. Die 39-jährige Frau wurde nach neun Stunden im Polizeiarrest enthaftet.

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