Februar 2017 – ein 35-jähriger Drogenkonsument ersticht und würgt seine Drogenlieferantin. Die 65-jährige Pensionistin wird mit 85 Messerstichen vorgefunden. Außerdem brennt es in der Bregenzer Wohnung. Von Brandstiftung wird der Angeklagte freigesprochen. Die Messerattacke gibt er jedoch zu. Doch er erinnert sich angeblich nicht an dermaßen viele Stiche. Verdrängung oder Schutzbehauptung meint Sachverständiger Reinhard Haller. Verteidiger Martin Ulmer hält seinen Mandanten für keinen Schauspieler.
Strafe erhöht
Die Verteidigung hatte versucht, die Strafe in zweiter Instanz zu mildern, die Staatsanwaltschaft strebte das Gegenteil an. Schlussendlich zeigte sich das Oberlandesgericht von seiner harten Seite und hob die Strafe von 20 Jahren und neun Monaten auf 22 Jahre und neun Monate an. Somit ist die Sanktion endgültig und der Häftling muss nun in eine Anstalt im Osten Österreichs übersiedeln, wo man sich auf Langzeithäftlinge spezialisiert hat. In welche, wird in einem eigenen Klassifizierungsverfahren festgelegt.
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