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Vorarlberg: Ex-Richter scheitert mit überzogener Schadenersatzklage

Ein Ex-Richter wollte nach einem Skiunfall Schmerzengeld und Verdienstentgang gelten machen. Das Gericht gab dem nur zum kleinen Teil statt.
Ein Ex-Richter wollte nach einem Skiunfall Schmerzengeld und Verdienstentgang gelten machen. Das Gericht gab dem nur zum kleinen Teil statt. ©VOL.AT/Rauch
Überzogen war nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch die Schadenersatzklage eines ehemaligen Richters. Der Klage des deutschen Ex-Richters wurde in ers­ter Instanz nur zu einem relativ kleinen Teil stattgegeben. Der klagende Jurist hat als Schadenersatz für seinen Skiunfall am Arlberg insgesamt 39.800 Euro gefordert. Seitens des Landesgerichts Feldkirch wurden ihm in dem anhängigen Zivilprozess lediglich 9100 Euro zugesprochen. Zur Gänze abgewiesen hat das Gericht die Forderung nach 22.700 Euro an Verdienstentgang. Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 1935 geborene Kläger wurde am 23. Jänner 2015 beim Skifahren in Lech auf der Piste Furkamähder von einem 19-jährigen Snowboarder angefahren und dabei schwer verletzt. Der damals 79-jährige Skifahrer zog sich bei dem Vorfall einen Riss der rechten Achillessehne zu und musste operiert werden.

Alleiniges Verschulden

Der anwaltlich von Claudia Bogensberger vertretene Snowboarder hat in dem Zivilprozess das alleinige Verschulden am Unfall anerkannt. Mit einer Schadenersatzzahlung von 9100 Euro, welche die Haftpflichtversicherung leisten wird, war der Beklagte einverstanden. Davon entfallen 6700 Euro auf Schmerzengeld. Die restlichen Beträge setzen sich aus Kosten für eingeschränkte Haushaltsführung und Pflegehilfe zusammen.

Kein Verdienstentgang

Der klagende Skifahrer war bis zu seiner Pensionierung Richter am Bundesfinanzhof in München, dem Höchstgericht für Steuerverfahren in Deutschland. Seine monatliche Pension beträgt netto rund 5000 Euro. Der 82-jährige Jurist ist in seinem Ruhestand als Herausgeber und Autor eines laufend aktualisierten juristischen Kommentars zu bestimmten Rechtsfragen tätig. Nach eigenen Angaben hat er damit zuletzt jährlich im Durchschnitt 134.000 Euro verdient.

Wegen der Unfallverletzungen habe er einige Zeit lang für das juristische Standardwerk nicht arbeiten können, argumentierte der Kläger. Dafür machte er als Verdienstentgang insgesamt 22.700 Euro geltend. Beklagtenvertreterin Bogensberger hingegen meinte, der Kläger habe überhaupt keinen Verdienstentgang erlitten.

Fehlende Belege

Der Feldkircher Zivilrichter Gerhard Winkler sprach dem Ex-Richter keinen finanziellen Ersatz als Verdienstentgang zu. Denn es gebe keinen Nachweis dafür, dass der Kläger wegen seines Verkehrsunfalls auf der Skipiste tatsächlich finanzielle Einbußen erlitten habe. Schließlich sei der Kläger der gerichtlichen Aufforderung nicht nachgekommen, mit Unterlagen seinen Verdienstentgang als juristischer Autor zu belegen.

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