Der 1935 geborene Kläger wurde am 23. Jänner 2015 beim Skifahren in Lech auf der Piste Furkamähder von einem 19-jährigen Snowboarder angefahren und dabei schwer verletzt. Der damals 79-jährige Skifahrer zog sich bei dem Vorfall einen Riss der rechten Achillessehne zu und musste operiert werden.
Alleiniges Verschulden
Der anwaltlich von Claudia Bogensberger vertretene Snowboarder hat in dem Zivilprozess das alleinige Verschulden am Unfall anerkannt. Mit einer Schadenersatzzahlung von 9100 Euro, welche die Haftpflichtversicherung leisten wird, war der Beklagte einverstanden. Davon entfallen 6700 Euro auf Schmerzengeld. Die restlichen Beträge setzen sich aus Kosten für eingeschränkte Haushaltsführung und Pflegehilfe zusammen.
Kein Verdienstentgang
Der klagende Skifahrer war bis zu seiner Pensionierung Richter am Bundesfinanzhof in München, dem Höchstgericht für Steuerverfahren in Deutschland. Seine monatliche Pension beträgt netto rund 5000 Euro. Der 82-jährige Jurist ist in seinem Ruhestand als Herausgeber und Autor eines laufend aktualisierten juristischen Kommentars zu bestimmten Rechtsfragen tätig. Nach eigenen Angaben hat er damit zuletzt jährlich im Durchschnitt 134.000 Euro verdient.
Wegen der Unfallverletzungen habe er einige Zeit lang für das juristische Standardwerk nicht arbeiten können, argumentierte der Kläger. Dafür machte er als Verdienstentgang insgesamt 22.700 Euro geltend. Beklagtenvertreterin Bogensberger hingegen meinte, der Kläger habe überhaupt keinen Verdienstentgang erlitten.
Fehlende Belege
Der Feldkircher Zivilrichter Gerhard Winkler sprach dem Ex-Richter keinen finanziellen Ersatz als Verdienstentgang zu. Denn es gebe keinen Nachweis dafür, dass der Kläger wegen seines Verkehrsunfalls auf der Skipiste tatsächlich finanzielle Einbußen erlitten habe. Schließlich sei der Kläger der gerichtlichen Aufforderung nicht nachgekommen, mit Unterlagen seinen Verdienstentgang als juristischer Autor zu belegen.
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