Im April 2016 wurde der junge Lochauer wegen 60 Einbrüchen, drei Raubüberfällen und zahlreichen anderen Straftaten zu insgesamt 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Vielen ist in Erinnerung, wie er einst, als er der Polizei angeblich die Einbruchsbeute am Pfänderhang zeigen wollte, flüchtete und 135 Tage lang verschollen blieb. Doch nun wurde der vielfach Vorbestrafte in einem Punkt frei gesprochen, nachdem der Oberste Gerichtshof das Gesamturteil unter die Lupe genommen hatte.
Keine Drohung
Im Gefängnis hatte der Lochauer nämlich für einen Zellengenossen, der allseits als „schräger Vogel“ bekannt war, ein Drohschreiben abgeschrieben. Der Kumpel wollte damit Zeugen bedrohen, wollte aber auch verhindern, dass diese ihn an der Schrift sofort entlarven. Die Zeugen gingen jedoch sofort zur Polizei. Der Lochauer hatte diese Abschreibarbeit für zwei Schachteln Marlboro übernommen, er kennt die Adressaten nicht einmal. „Kein Tatvorsatz“, urteilte nun das Gericht und erspart somit dem einstigen Waldarbeiter 15 Monate Haft. Das Urteil ist rechtskräftig und der Freigesprochene freut und bedankt sich.
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