Am Landesgericht Feldkirch steht der 34-Jährige bereits zum fünften Mal vor Gericht. Dieses Mal geht es wieder einmal um nicht geleisteten Kindesunterhalt für seinen elfjährigen Sohn und um Gewalt gegen seine Ehefrau. Die Gattin holte damals die Polizei und sagte, dass ihr Mann sie während der Schwangerschaft auf den Bauch geschlagen habe. Auch von Würgen, Kopf gegen die Wand schlagen und Schubsen ist die Rede. Davon ist im Prozess kein Wort zu hören, die Frau entschlägt sich der Aussage, was sie darf. Somit keinerlei Beweise für die Gewalt.
Unterhaltsverletzung bleibt
Kein Zurück gibt es in Sachen Unterhaltsverletzung. Sieben Monate Haft werden ausgesprochen. Immer wieder hätte der Mann zum AMS sollen, diese Termine interessierten ihn nicht. Auch das Arbeitslosengeld wurde mehrmals gestrichen, weil er Angebote nicht annahm. Jetzt sei er sehr interessiert an Arbeit, behauptet der Familienvater. Vorerst muss er aber seine Haft absitzen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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