Bei dem Fahrlässigkeitsdelikt geht es um einen vom Angeklagten verursachten Unfall im Achraintunnel. Er war auf die Gegenfahrbahn geraten und hatte die entgegenkommende Lenkerin bei der folgenden Kollision schwer verletzt. Die anderen Punkte beziehen sich auf eine neun Monate lange Beziehung, bei der Gewalt an der Tagesordnung stand. Die 35-jährige Freundin verzieh dem Mann immer wieder, doch es wurde nicht besser. Im Gegenteil, bei der Trennung kam es zwei Mal zur Vergewaltigung.
Grob und gemein
Es war offenbar ein Wechselbad der Gefühle. „Einmal bereute er alles und weinte, dann schlug und trat er mich wieder“, erinnert sich das Opfer. Die zwei Vergewaltigungen wollte die Frau zunächst gar nicht erzählen, denn sie schämte sich. Sie hatte wegen ihrer Verletzungen das Spital aufgesucht. Dort rückte sie zögerlich damit heraus, dass ihr auch sexuelle Gewalt widerfahren sei. Ein Zeuge versuchte noch im letzten Moment darzulegen, dass die Frau bereits öfters gelogen habe und deshalb ihre Aussage mit Vorsicht zu genießen sei. Diese Behauptungen änderten nichts daran, dass der Senat der Frau glaubte. Der einschlägig wegen sexueller Belästigung Vorbestrafte muss sich mit drei Jahren Haft abfinden. In erster Instanz zumindest.
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