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Vorarlberg: Dealer betrog VKW um 23.000 Euro

Ein 46-Jähriger muss wegen Cannabis-Anbaus und -Verkauf nicht rechtskräftig für vier Jahre ins Gefängnis.
Ein 46-Jähriger muss wegen Cannabis-Anbaus und -Verkauf nicht rechtskräftig für vier Jahre ins Gefängnis. ©APA/AP/dpa
Nachdem er mit seinem Unternehmen Konkurs anmelden hatte müssen, wurde der Familienvater aus dem Bezirk Feldkirch professioneller Drogenbauer und Dealer.

Er baute in Häusern in Feldkirch und im Bregenzerwald in In­dooranlagen in großem Stil Cannabispflanzen an. Damit erzeugte der 46-Jährige in fünf Jahren 30,5 Kilogramm Marihuana. Davon hat er nach eigenen Angaben 25,5 Kilogramm verkauft.

Dafür wurde der unbescholtene Untersuchungshäftling am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Vere­na Marschnig ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für das Verbrechen des Suchtgifthandels betrug ein bis 15 Jahre Haft.

Energiedelikt

Der Schuldspruch erfolgte auch wegen des selten angeklagten Vergehens der Entziehung von Energie. Denn der Drogenbauer hatte für die Indooranlagen Strom abgezapft. Damit wurden die Vorarl­berger Kraftwerke (VKW) um 23.500 Euro betrogen. Der Angeklagte hat die VKW-Rechnung nun zu bezahlen. Für das Delikt der Entziehung von Energie belief sich die Strafdrohung auf bis zu drei Jahre Haft.

Verurteilt wurde der Angeklagte auch dazu, dem Staat 98.000 Euro als Verfall aus dem Umsatz seiner Drogengeschäfte zu bezahlen. Die Republik kann fünf Jahre lang versuchen, den Betrag bei dem Arbeitslosen einbringlich zu machen.

Gut verteten

Erst in der zweiten Verhandlung war der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Thomas Raneburger zu den angeklagten Drogenmengen geständig. „Sie haben Glück, dass Sie so gut vertreten sind“, sagte Richterin Marschnig zum Angeklagten. Sonst wäre die Haftstrafe noch höher ausgefallen. Zumal der Angeklagte aus gewinnsüchtigen Motiven gehandelt habe.

Sein Mandant habe allerdings mit angebautem Cannabis nicht nur gehandelt, sondern daraus auch eine Salbe zur Behandlung seiner Hautkrankheit erzeugt, merkte Verteidiger Raneburger an.

Sicherheitsbeauftragter

Gestern wurde in einem anderen Schöffenprozess einer der Komplizen des 46-Jährigen zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Der unbescholtene 53-Jährige wurde für den Verkauf von sechs Kilo Marihuana, die Erzeugung von fünf Kilo Cannabis und den Konsum von Marihuana verantwortlich gemacht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der von Astrid Nagel verteidigte Angeklagte behauptete, er habe am Tag 20 Joints geraucht. Der 53-Jährige begleitete mitunter unter Drogeneinfluss in seinem Fahrzeug als Sicherheitsbeauftragter Sondertransporte.

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