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Vorarlberg: BH-Verfahren nach elf Jahren

Verfahren wegen Führerscheinentzug gegen 2006 belangten Drogenkonsumenten nun aber eingestellt.
Verfahren wegen Führerscheinentzug gegen 2006 belangten Drogenkonsumenten nun aber eingestellt. ©BilderBox
Vor zwölf Jahren war ein damals 21-jähriger ­Vorarlberger mit einer geringen Menge Marihuana erwischt worden. Damals wurde das gerichtliche Strafverfahren eingestellt. Verwaltungsrechtlich wurden dem Drogenkonsumenten 2006 für seine Lenkberechtigung Auflagen erteilt. Demnach musste er mit Harnkontrollen seine Drogenabstinenz und mit einer ärztlichen Untersuchung die gesundheitliche Eignung zum Fahrzeuglenken nachweisen.

Zwölf Jahre nach dem Drogen-Vorfall und elf Jahre nach der behördlichen Entscheidung haben Polizisten den Unterländer heuer nach einer Kontrolle bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) angezeigt, weil er sich nicht an die Auflagen gehalten habe. Daraufhin leitete die BH Bregenz ein Verfahren ein und drohte dabei mit dem Entzug des Führerscheins.

Der mittlerweile 33-Jährige gab an, er habe seinerzeit schon bei einer Fachärztin erfolgreich Drogentests absolviert. Er sei davon ausgegangen, dass die Ärztin die BH informiert habe.

Selbst für den Fall, dass sein Mandant nicht alle Auflagen erfüllt haben sollte, wäre ein Führerscheinentzug nicht zulässig, meinte der Bregenzer Rechtsanwalt Martin Ulmer in seiner Stellungnahme. Weil sich die Behörde mit Kontrollen elf Jahre Zeit gelassen habe, wäre eine derartige Maßnahme unverhältnismäßig. Der Anwalt forderte die Einstellung des Verfahrens und die Ausstellung einer Lenkberechtigung ohne Einschränkungen.

Anwaltskosten

Die BH Bregenz hat das Verfahren nun eingestellt. Die Behörde berief sich auf die amtsärztliche Untersuchung vom Juli, wonach der 33-Jährige fürs Autofahren gesundheitlich geeignet ist. Gegen eine Gebühr von 49,50 Euro wird ihm ein neuer Führerschein ohne Einschränkungen ausgestellt.

Der Unterländer fordert inzwischen von der Republik Österreich die Rückerstattung seiner Anwaltskosten von 1200 Euro. Denn das Einschreiten der BH mit dem Führerscheinentzugsverfahren sei rechtswidrig gewesen, heißt es im Aufforderungsschreiben von Anwalt Ulmer an die Finanzprokuratur in Wien. Deren Stellungnahme ist noch ausständig.

Vor der Einleitung des Verfahrens gegen den Mandanten sei der Sachverhalt unzureichend ermittelt worden, schrieb Ulmer der Vertretung der Republik. Die BH sei offenbar nach dem Motto „zuerst schießen, dann fragen“ vorgegangen.

(NEUE)

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