AA

Vorarlberg: Betrug mit Wohnbeihilfe - Geldstrafe

Die Vorarlbergerin hat das Land um 5.600 Euro geschädigt
Die Vorarlbergerin hat das Land um 5.600 Euro geschädigt ©MRauch
Bregenz - Land um 5600 Euro geschädigt: 36-jährige Angeklagte verschwieg, dass ihr arbeitender Freund bei ihr eingezogen ist.

Die für zwei Kinder sorgepflichtige Alleinerzieherin hat nach den Feststellungen der Richterin zwischen Juli 2015 und August 2016 zu Unrecht 5624,78 Euro an Wohnbeihilfe bezogen. Damit hat die 36-jährige Bregenzerin das Land betrogen.

Dafür wurde die Angeklagte, die mittlerweile als Grenzgängerin 2200 Euro verdient, am Landesgericht Feldkirch wegen des Vergehens des schweren Betrugs zu einer Zusatzstrafe von 1680 Euro (120 Tagessätze zu je 14 Euro) verurteilt. Zudem muss sie dem Land Vorarlberg die betrügerisch erschlichenen 5624,78 Euro zurückzahlen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Das Gericht hatte bei der Strafbemessung Rücksicht auf die Verurteilung der 36-Jährigen vom 22. November zu nehmen.

Damals hatte Strafrichterin Tagwercher die Angeklagte wegen schweren Diebstahls zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3360 Euro (240 Tagessätze zu je 14 Euro) verurteilt. Davon hatte der unbedingte Teil 1680 Euro ausgemacht. Die damalige Kassierin eines Bregenzer Diskont-Supermarkts hatte im Juni 2016 an ihrem Arbeitsplatz 6258,97 Euro gestohlen.

Im nunmehrigen Betrugsprozess hatte die Richterin die Frage zu beantworten, um wieviel höher die Strafe im Diebstahlprozess ausgefallen wäre, wenn schon damals auch die ­Betrügereien angeklagt gewesen wären.

Nicht bekanntgegeben

Seit März 2015 hat die geschiedene Mutter Wohnbeihilfe von monatlich rund 430 Euro bezogen. Entgegen den Vorschriften hat sie verschwiegen, dass im Juli 2015 ihr neuer Lebensgefährte bei ihr eingezogen ist. Er hat seitdem überwiegend bei ihr gewohnt, teilweise auch bei seinem Bruder. Der 35-Jährige ist erwerbstätig. Er hätte sich an der Miete für ihre Wohnung beteiligen müssen. Dadurch verlor die Frau ihren Anspruch auf Wohnbeihilfe. Aber sie hat die Änderung ihrer Lebensumstände dem Amt der Landesregierung nicht bekanntgegeben.

„Das muss man melden“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zur Angeklagten. Sie habe über ihre Meldepflicht aus den Antragsformularen Bescheid gewusst.

Hausdurchsuchung

Zur Sicherung von Beweisen für den Wohnbeihilfe-Betrug hat die Polizei sogar eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung in der Wohnung der Angeklagten durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass ihr arbeitender Freund zu ihr übersiedelt ist. Die Polizei fand in ihrer Wohnung von ihm Bekleidung, E-Card, Lohnzettel und Rasierzeug.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Vorarlberg: Betrug mit Wohnbeihilfe - Geldstrafe