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Vorarlberg: Betreuerin zweigte Geld für sich ab

Tausende Euro soll die Dame abgezweigt haben.
Tausende Euro soll die Dame abgezweigt haben. ©Bilderbox/Symbolbilder
Frau auch im wiederholten Prozess verurteilt, weil sie geistig beeinträchtigten Ziehsohn finanziell schädigte.

Weil die Betreuerin ihre Vertrauensstellung missbraucht habe, sei ihr kriminelles Verhalten besonders verwerflich, sagte Richter Andreas Böhler in seiner Urteilsbegründung. Er sprach die 57-jährige Oberländerin gestern bei der Prozesswiederholung am Landesgericht Feldkirch wegen Untreue und Urkundenfälschung schuldig. Demnach hat die Pensionistin zwischen 2010 und 2014 vom Bankkonto ihres geistig beeinträchtigten Ziehsohns 7707 Euro für sich abgezweigt.

Dafür wurde die unbescholtene Angeklagte zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 800 Euro. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis ausgemacht. Die Frau muss dem geschädigten 28-Jährigen 7707 Euro zurückzahlen. Das Urteil, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.

72 Abhebungen

Im Zweifel freigesprochen wurde die 57-Jährige vom Hauptvorwurf, sie habe sich mit 72 Abhebungen mit der Bankomatkarte des von ihr betreuten Sohnes ihres Ex-Lebensgefährten um weitere 22.230 Euro bereichert. Dazu sagte der Richter, er könne nicht feststellen, wofür die behobenen Gelder verwendet worden seien.

Im ersten Feldkircher Prozess war im September 2016 der Schuldspruch auch zu den Bankomat-Behebungen erfolgt. Der damals zuständige Strafrichter hatte über die Angeklagte eine unbedingte Geldstrafe von 1600 Euro verhängt.

Der dagegen erhobenen Berufung der Angeklagten gab das Oberlandesgericht Innsbruck im Februar 2017 Folge. Das Berufungsgericht erblickte Begründungsmängel im erstinstanzlichen Urteil und ordnete deshalb eine neue Verhandlung in Feldkirch an.

Auch im gestrigen neuen Prozess am Landesgericht sagte die Angeklagte, sie sei nicht schuldig. Sie habe sich nicht bereichert. Aber ihre Angaben seien widersprüchlich, unglaubwürdig und abstrus, meinte Staatsanwalt Simon Mathis.

So behauptete die Angeklagte, sie habe für Gerichtsstrafen des jungen Mannes in Deutschland 16.000 Euro überwiesen. Die angegebenen deutschen Gerichte teilten dem Landesgericht jedoch mit, sie hätten über ihn keine Geldstrafen verhängt.

Ausgewandert

Die Angeklagte war die Lebensgefährtin des Vaters des 28-Jährigen, der ohne seinen Sohn nach Kanada ausgewandert ist. Sie betreute den jungen Mann, hatte seine Bankomatkarte, war für sein Konto zeichnungsberechtigt und ahmte bei zehn Überweisungen seine Unterschrift nach.

Mittlerweile kümmert sich eine gerichtlich bestellte Sachwalterin um seine finanziellen Belange.

Quelle: NEUE/Seff Dünser

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