Er arbeitet mit allen möglichen Nationalitäten zusammen und das ist kein Problem“, betont Verteidiger Nicolas Stieger, dass der 32-Jährige heute wirklich mit der Vergangenheit abgeschlossen habe. Dem steht der Staatsanwalt etwas kritisch gegenüber: „Der Sinneswandel ist zu begrüßen, wenn man ihm glauben kann“.
Kombinierte Strafe
Der Schwurgerichtshof legt als Strafe zwölf Monate auf Bewährung fest. Zusätzlich gibt es eine unbedingte Geldstrafe von 2.520 Euro. Dazu muss der Mann noch eine alte, einst auf Bewährung ausgesprochene Strafe von 600 Euro berappen. Und zu guter Letzt sind noch 500 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Mildernd waren das Geständnis, strafverschärfend die Vielzahl von Verbrechen und der lange Tatzeitraum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
NS-Symbole gezeigt
Dem Mann wurde vorgeworfen, im Zeitraum von 2014 bis 2016 immer wieder Symbole des Nationalsozialismus zur Schau gestellt, etliche Bilder aus dieser Zeit besessen und diverse Kommentare auf Facebook verfasst zu haben. Auch eindeutig aufhetzende Musik einschlägiger Bands wurde bei der Hausdurchsuchung sicher gestellt. Eine Bierflasche mit Nazietikett zierte seine Küche.
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