Zwölf Monate Haft auf Bewährung – mit diesem Urteil muss sich eine einstige Bankangestellte abfinden. Die Frau hatte sich innerhalb von mehr als zwei Jahrzehnten von der Putzfrau zur Bankangestellten hoch gearbeitet. Doch dort konnte sie der Versuchung, illegal Geld für private Zwecke abzuzweigen, nicht widerstehen. Zum einen hatte sie Schulden, zum anderen Kinder in der Ausbildung und zu guter Letzt kaufte sie mehr als sie sich leisten konnte. Richter Andreas Böhler berücksichtigt eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, bedingt durch Kaufsucht.
Schaden gut gemacht
„Meine Mandantin hat mit Hilfe ihres Bruders den gesamten Schaden wieder gut gemacht. Dafür muss sie ihre Wohnung verkaufen“, erläutert Verteidiger Bertram Grass. Erschwerend wirkt sich die Schadenshöhe aus. Über 100.000 Euro stammen aus Schließfachkautionen, die von Kunden hinterlegt wurden. Über 90.000 stammen aus der Auflösung von Verwahrsparbüchern, in Summe kommen somit über 200.000 Euro zusammen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)
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