Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 32-jähriger Angeklagter wegen schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Die Hälfte muss der Mann bezahlen. Er hatte einem Kontrahenten im August vor dem Montafoner Lokal „Ausrutscher“ im Rausch dermaßen ins Gesicht geschlagen, dass dieser nach einem Gesichtsknochenbruch operiert werden musste.
Verzicht auf Schmerzensgeld
Der Verletzte zeigt sich großzügig und verzichtet auf Schmerzensgeld. Das Gericht allerdings nicht auf eine Geldstrafe. Die Verteidigung ist unzufrieden und wird die Entscheidung bekämpfen. Für sie liegt Notwehr vor. „Mein Mandant hat sich nur gewehrt“, so der Anwalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.