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Vorarlberg: Ausrutscher vor dem "Ausrutscher"

Vor einem Lokal im Montafon kam es zu einer Körperverletzung.
Vor einem Lokal im Montafon kam es zu einer Körperverletzung. ©VOL.AT/Rauch
Betrunkene schlägerten, Augenhöhlenknochenbruch war die Folge.

Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 32-jähriger Angeklagter wegen schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Die Hälfte muss der Mann bezahlen. Er hatte einem Kontrahenten im August vor dem Montafoner Lokal „Ausrutscher“ im Rausch dermaßen ins Gesicht geschlagen, dass dieser nach einem Gesichtsknochenbruch operiert werden musste.

Verzicht auf Schmerzensgeld

Der Verletzte zeigt sich großzügig und verzichtet auf Schmerzensgeld. Das Gericht allerdings nicht auf eine Geldstrafe. Die Verteidigung ist unzufrieden und wird die Entscheidung bekämpfen. Für sie liegt Notwehr vor. „Mein Mandant hat sich nur gewehrt“, so der Anwalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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