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Vorarlberg: Arztprozess wird fortgesetzt

Der Prozess gegen den "Kochsalzlösungsarzt" geht weiter.
Der Prozess gegen den "Kochsalzlösungsarzt" geht weiter. ©VOL.AT/Eckert
Psychiater spricht von wahnhafter Störung oder krimineller Absicht.
Weitere Zeugen, weitere Widersprüche
Marathonprozess startet

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Was bei dem heute 69-jährigen Mediziner, der Kochsalzlösung als heilende Medizin verkaufte, die Triebfeder war, obliegt der Beweiswürdigung des Gerichtes. Klar scheint, dass der Mann sich immer schon trotz seines fundierten medizinischen Wissens für Esoterik und Mystisches interessierte und tief religiös auch an übernatürliche Dinge glaubte.

Der deutsche Arzt, der ihm die Kochsalzlösung für teures Geld lieferte, schien eine große Autorität ausgestrahlt zu haben. Das sagt der Franz Riedl, Psychiater und Sachverständiger.

Weitere Zeugen

Weiter geht das Beweisverfahren mit Zeugen, die hofften, vertrauten und schlussendlich trotz allem Einsatz Freunde und Verwandte verloren. Mitarbeiter, die zusammen legten, um eine, an Krebs erkrankte Kollegin zu retten. Oder ein Witwer, der aus Ostösterreich anreist. Auch er erzählt von Versprechen, Hoffnung und schlussendlich Verlust und Trauer.

Selbst ein Vorarlberger Apotheker setzte Hoffnung in das Produkt „Powerlight“. Seine Frau war an einer seltenen, schweren Krebsform erkrankt. Das Ehepaar versuchte alles, reiste sogar immer wieder in die USA, wo andere Therapien angeboten wurden. Zuhause wollte der Apotheker seiner Frau „etwas Zeit“ verschaffen, in der Hoffnung auf medizinischen Fortschritt. Doch auch hier verlor die Patientin den Kampf, trotz vom Angeklagten hoch angepriesenen Ampullen.

Verteidiger stellt Anträge

Die geladenen Zeugen sind jetzt „durch“, doch die Verteidigung stellt weitere Beweisanträge. Richterin Sonja Nachbaur diktiert mehrere Seiten ins Mikrofon. Ganz anders sieht es die Staatsanwaltschaft. Anklagevertreter Markus Fußenegger braucht keine weiteren Beweise. Für ihn ist die Sache klar. Ob und wenn ja, welche weiteren Beweise aufgenommen werden, entscheidet der Schöffensenat. Zu den Anschlüssen der „Geschädigten“ hat sich Verteidiger Franz Josef Giesinger bereits geäußert. Er erkennt keinen einzigen an, sondern verweist die Ansprüche gesamt auf den Zivilrechtsweg.

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