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Vorarlberg: Acht Höfe wegen TBC gesperrt

Derzeit sind laut Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) acht Höfe wegen TBC-Verdachts gesperrt.
Derzeit sind laut Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) acht Höfe wegen TBC-Verdachts gesperrt. ©dpa/VN
Derzeit sind fünf Rinderbetriebe im Montafon und drei im Klostertal wegen des Verdachts auf Rinder-Tuberkulose gesperrt. Das bestätigte Agrarlandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) gegenüber dem "ORF Vorarlberg".

Bislang sind heuer bereits 8.000 Tiere in Vorarlberg auf TBC untersucht worden, so Landesrat Erich Schwärzler, Ziel sei, auch in diesem Jahr insgesamt 9.000 Tiere zu testen. 97 Prozent der Ergebnisse seien bereits ausgewertet. Ende Januar waren sechs Höfe von einer Sperrung betroffen, nun erhöhte sich die Zahl auf Acht.

Als wahrscheinliche Ursache für die Verdachtsfälle gilt laut Landesveterinär Norbert Greber “die Ansteckung im Sommerhalbjahr beim Weidegang” und das über infiziertes Rotwild.

2016: TBC bei 30 Rindern nachgewiesen

Mindestens zwei Monate bleibt ein Betrieb gesperrt, wenn der Verdacht auf TBC besteht. Um einen Betrieb für vier Monate definitiv zu sperren, muss eine positive Bakterienkultur nachgewiesen werden. In diesen vier Monaten wird der gesamte Bestand zwei Mal untersucht. Erst wenn diese wieder negativ ausfallen, kann die Sperre aufgehoben werden.

Vorarlberg hatte in den vergangenen Jahre immer wieder mit der Rindertuberkulose zu kämpfen, weshalb 2016 bereits 9.000 Rinder untersucht wurden. Bei 30 von ihnen wurde TBC nachgewiesen, als Risikogebiete stellten sich das Kloster- und das Silbertal heraus. Um die Seuche einzudämmen hatte Landesrat Erich Schwärzler 2016 den Totalabschuss von Rotwild in den betroffenen Tälern und ein neues Konzept zur Rotwildfütterung angekündigt.

Übertragbare Seuche

Rindertuberkulose ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die auf den Menschen übertragbar ist. Die Inkubationszeit des Erregers beträgt zwei Monate, auf die eine oft lange Latenzphase. Ein Mensch kann sich über Rohmilch, rohes Fleisch, bei der Schlachtung oder durch Einatmen des Erregers in infizierten Ställen anstecken.

Gefahr für den Konsumenten besteht aufgrund vielfältiger Untersuchungen, Pateurisierung und Sicherheitsmaßnahmen nicht, so die zuständigen Behörden.

(red)

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