Der unbedingte, zu verbüßende Teil beträgt zwei Monate. Das Urteil, das die von Thomas Lässer verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Markus Fußenegger nimmt drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Rumänin wollte sich absetzen
Der Schuldspruch erfolgte wegen Einbruchsdiebstahls. Die dafür mögliche Höchststrafe beträgt drei Jahre Gefängnis. Mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel hatte die angeklagte Rumänin den Tresor der 92-Jährigen geöffnet und daraus 13.00 Euro, 17.000 Schweizer Franken sowie Schmuck im Wert von rund 10.000 Euro entwendet. Weil der Diebstahl mit einem nicht rechtmäßig erlangten Schlüssel erfolgt ist, wurde die Tat als Einbruchsdiebstahl gewertet.
Die Pflegerin ist nach dem Einbruch verschwunden. Fünf Tage später konnte die geschiedene Frau festgenommen werden. Seitdem befindet sich die Rumänin in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Sie muss dem 92-jährigen Opfer, das anwaltlich durch Gottfried Waibel vertreten wird, das gestohlene Geld und den geklauten Schmuck zurückgeben. Zum Diebesgut zählt auch der Ehering des verstorbenen Gatten der betagten Dame.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.