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Vorarlber: 7,5 Jahre Gefängnis für rückfälligen Einbrecher

©ORF Vorarlberg
Feldkirch - Strafe für sechs Einbrüche in Wohnhäuser fiel hart aus, weil Täter ein Kriminaltourist ist und mit neun Vorstrafen belastet war.

Bei sechs Einbrüchen in Wohnhäuser im Rheindelta hat der geständige Angeklagte im Jänner innerhalb einer Woche Beute im Wert von 7000 Euro gemacht. Dafür wurde der 35-jährige Rumäne gestern am Landesgericht Feldkirch zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das strenge Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Michael Fruhmann ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Lothar Giesinger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Staatsanwalt Manfred Bolter nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Die hohe Strafe begründete Richter Fruhmann zum einen mit der massiven Vorstrafenbelastung des Angeklagten. Der 35-jährige Arbeitslose hat neun Vorstrafen, davon die meisten wegen Einbrüchen. Der Rumäne wurde dafür bereits mehrmals zu unbedingten Haftstrafen verurteilt, darunter 2009 in Wien zu drei Jahren Gefängnis.

Prävention

Zum anderen führte der Vorsitzende des Schöffensenats generalpräventive Überlegungen an: Gegen den Kriminaltourismus von Ausländern, die zur Verübung von Straftaten nach Österreich einreisen, müsse mit harten Sanktionen vorgegangen werden.

Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls. Dafür beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Der Angeklagte reagierte auf seine Verurteilung mit dieser rhetorischen Frage: „Habe ich jemanden umgebracht?“ Er habe doch niemanden getötet, kritisierte der Rumäne das Urteil. Die Strafe sei viel zu hoch ausgefallen. Über seine Nichtigkeitsbeschwerde wird nun in Wien von den Zuständigen des Obersten Gerichtshofs (OGH) entschieden. Sollte der Schuldspruch bestätigt werden, würde das Strafmaß seitens des ­Innsbrucker Oberlandesgerichts (OLG) rechtskräftig festgelegt. Verteidiger Giesinger sagte gestern, das Gericht möge seinem Mandanten noch einmal eine Chance geben und den Strafrahmen nicht einmal zur Hälfte ausschöpfen.

Eine Strafe über der Hälfte des Strafrahmens forderte hingegen Staatsanwalt Bolter. Der öffentliche Ankläger verwies darauf, dass der Angeklagte auch ohne Geständnis durch Videoaufzeichnungen, Schuhspuren und sichergestellte Beute überführt worden wäre. Aber schon vor dem Vorliegen der Beweise sei der Beschuldigte vor der Polizei geständig gewesen, merkte dazu Verteidiger Giesinger an.

Politikerin bestohlen

Zu den Einbruchsopfern im Rheindelta zählte auch eine Vizebürgermeis­terin. Eines ihrer gestohlenen Notebooks wurde über eine App in Rumänien geortet, 900 Meter von der Wohnadresse des Angeklagten entfernt.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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