Laut Anklage hat der Mann den Vater mit dem Messer bedroht. „Ich bring Dich um“, soll er gesagt haben. Laut psychiatrischem Gutachten war der 29-Jährige damals nicht zurechnungsfähig.
Freispruch unumgänglich
Laut Strafprozessordnung können sich nahe Angehörige der Aussage entschlagen. Der Vater, der damals die Polizei rief, tut dies und die ganze Familie folgt ihm. Somit gibt es keinen Beweis für die Anlasstat und somit keinen Grund für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Betroffene hat null Einsehen in seine Krankheit und Primar Reinhard Haller stellt klar, dass man den Mann auf Grund der Gegebenheiten gehen lassen muss, was er „kriminalpsychiatrisch für eine Katastrophe“ hält. Das Urteil ist nicht rechtskräftig
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