Der österreichische Gesetzgeber spricht in der Straßenverkehrsordnung nur von „körperlicher und geistiger Verfassung, in der man sein Fahrzeug zu beherrschen vermag“. Mehr sagt er nicht dazu und überlässt es dem Einzelnen, zu entscheiden, mit welchem Schuhwerk er gut fährt. Aus und draus sind jedenfalls Gipsbeine und Schischuhe, hier gibt es keine Diskussion.
Nachteile bei Unfällen
Wird allerdings nachgewiesen, dass jemand Holzpantoffeln trug und deshalb viel zu langsam auf die Bremse gestiegen ist, gereicht ihm das zum Nachteil. Wer auf modische Schuhe nicht verzichten will, kann ein Paar zum Wechseln im Auto verstauen. Bestraft werden, weil man mit 15-Zentimeter-High-Heels oder barfuß fährt, kann man jedenfalls nicht.
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