Mit diesen nicht gerade alltäglichen Thema befasst sich auch ein Informations- und Diskussionsabend, zu dem die Selbsthilfegruppe Schlafapnoe am Mittwoch ab 19 Uhr ins Sozialzentrum Maria Hilf in Bregenz einlädt. Die Dornbirner Rechtsanwältin, Dr. Birgitt Breinbauer, hat die Materie auf der Suche nach handfesten Fakten durchforstet. Und wurde fündig. Immerhin zweimal hatte der Oberste Gerichtshof in einer Schnarch-Causa entscheiden.
Eheverfehlung
Da war einmal jener Fall, in dem geklärt werden musste, ob es sich um eine schwere Eheverfehlung handelt, wenn die ob der nächtlichen Geräuschkulisse genervte Gattin ihren Partner ständig aufweckt. „Nein”, beschied der OGH. Die Ehefrau hat ein Recht auf ungestörte Nachtruhe.
Anders sieht die Sache offenbar aus, wenn eine „sinnvolle Behandlung” der Apnoe möglich ist, sich der Betroffene aber partout nicht helfen lassen will. Dann kann das Schnarchen laut OGH als Eheverfehlung gewertet werden.
Dass es solche Urteile gibt, überraschte Birgitt Breinbauer. „Ich wäre nie auf die Idee gekommen, mich damit zu befassen”, räumt die Scheidungsexpertin ein. Denn persönlich ist ihr noch kein derartiger Fall untergekommen. Das Schnarchen werde zwar immer wieder einmal als Argument gebracht, dass ein Partner aus dem ehelichen Schlafzimmer ausgezogen ist. „Aber als alleiniger Scheidungsgrund dürfte Schnarchen zu wenig sein”, schätzt Breinbauer. Außer eben, der Schnarcher widersetzt sich therapeutischer Hilfe.
Beim Infoabend der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe referieren neben
Dr. Birgitt Breinbauer noch der HNO-Facharzt Dr. Georg Hollenstein, OA Dr. Thomas Jenny vom Schlaflabor im LKH Gaisbühel sowie ein Internist, der zu den Folgen Stellung nehmen wird, die eine Schlafapnoe verursachen kann.
Infos und Anmeldung unter Tel. 05572/23 5 17, Eintritt frei.
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