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Vom Parlamentsklub finanziert - Wirbel um Wahlplakate der SPÖ

Debatte um Wahlplakatfinanzierung durch SP-Klub - Experten uneins, ÖVP empört
Debatte um Wahlplakatfinanzierung durch SP-Klub - Experten uneins, ÖVP empört ©APA/ SPÖ
Das Zusammentreffen von Bundeskanzler Faymann (SPÖ) und der grünen Spitzenkandidatin für die Nationalratswahl, Eva Glawischnig, im TV-Duell des ORF am Montagabend ist zwar größtenteils im Schongang gelaufen. Ein Nachspiel hat die Konfrontation dennoch.

Kaum Reibungspunkte beim Thema Steuern, auch beim U-Ausschuss als Minderheitsrecht herrschte weitgehende Einigkeit zwischen Kanzler und grüner Spitzenkandidatin. Für Störgeräusche in der wenig aggressiven Debatte sorgte Glawischnig erst zum Schluss der Diskussion, als sie der SPÖ vorwarf, deren Plakatwerbung werde illegal aus Klubgeldern finanziert. Und trat damit eine heftige Debatte los, die auch am Dienstag noch hohe Wellen schlug.

Wieder mittels Taferl demonstrierte sie, dass im Impressum von Faymanns Wahlplakat (“Mit sicherer Hand für Österreich”) der Parlamentsklub angegeben ist. “Sie wissen, dass das verboten ist”, warf sie dem Kanzler anschließend vor. “Ich werde mit allen Parlamentsparteien reden, was tatsächlich Sache ist. Sie werden ja nicht glauben, dass der Bundesgeschäftsführer was draufschreibt, was nicht erlaubt ist”, entgegnete der Kanzler.

Darabos verteidigt Plakatfinanzierung

Während sich die Grünen am Dienstag mit einer Sachverhaltsdarstellung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt wandten, verteidigte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos die Finanzierung der Wahlkampfplakate seiner Partei durch den SPÖ-Parlamentsklub. Dies sei deshalb zulässig, weil etwa laut Klubstatut Bundeskanzler Werner Faymann Mitglied des Klubs ist und es “legitim ist, dass der Klub für seine Mitglieder Werbung betreibt”. Viele Experten würden das bestätigen, man habe sich diesbezüglich juristisch absichern lassen. Die Diskussion selbst bezeichnete Darabos als “eigenartig und wirr. Sie entbehrt jeder rechtlichen Grundlage”.

Auf Nachfrage erklärte Darabos weiters, dass alle bundesweiten Plakatserien der SPÖ vom Klub bezahlten werden. “Es wäre doch aberwitzig, wenn dies nicht zulässig wäre und wir es drauf schreiben. Der Klub darf zwar nicht spenden, aber sehr wohl werben.” Seine Partei gehe diesbezüglich transparent vor, was etwa bei den Grünen nicht der Fall sei, verwies Darabos auch auf deren Parlamentsklub als Medieninhaber der Parteihomepage.

Grüne Sachverhaltsdarstellung

“Die Argumentation, wonach Finanzierung von Wahlplakaten durch den SPÖ-Parlamentsklub korrekt wäre, weil Werner Faymann der ‘Spitzenkandidat auf der Bundesliste für die Nationalratswahl’ oder ‘Spitzenkandidat des Klubs’ sei, ist völlig haltlos”, heißt es indes in der am Dienstag beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat eingebrachten Sachverhaltsdarstellung der Grünen. Es gebe keine “Spitzenkandidaten von Klubs”, sondern nur von Wahlparteien bzw. wahlwerbenden Listen. “Das Finanzieren von Wahlplakaten stellt aber jedenfalls eine Sachleistung zugunsten der SPÖ-Bundespartei dar.”

Von Steinen und Glashäusern…

Die Grünen indes haben selber auf ihren Wahlkampfplakaten auf ein Impressum vergessen. “Wir hätten es auf alle Plakate draufschreiben sollen”, so die Grünen-Chefin. Damit habe sich die Partei einer Verwaltungsübertretung schuldig gemacht. Es sei aber “kein Cent vom Klub” in den Grünen-Wahlkampf geflossen, betonte Glawischnig. Alle Wahlkampfkosten der Grünen seien transparent und nachprüfbar.

“Skandal der neuen Sonderklasse” – ÖVP empört

Der jüngste Aufreger über die Wahlkampf-Finanzierung der SPÖ ist Wasser auf die Mühlen der ÖVP. Deren Generalsekretär Hannes Rauch zeigte sich am Dienstag in einer Aussendung empört über den “Skandal der neuen Sonderklasse”. Die Volkspartei sieht sich in ihrer Dauerkritik, dass die “Sozialisten” schlicht nicht mit öffentlichem Geld umgehen können, bestätigt: “Die SPÖ zockt schon wieder mit dem Geld der österreichischen Steuerzahler”, kritisierte Rauch.

Er sieht den “berechtigten Verdacht, dass die SPÖ vorsätzlich das Parteiengesetz umgeht”, indem der Parlamentsklub für Wahlkampf-Plakate aufkommt. Ganz anders als die SPÖ ist die ÖVP nicht der Ansicht, dass dies gesetzeskonform ist. “Dreister geht es ja nicht mehr”, so Rauch. Von der SPÖ-Spitze forderte er “sofortige Konsequenzen”, sie solle “die Karten auf den Tisch legen” und ihre “Unehrlichkeit” beenden. Die ÖVP jedenfalls halte sämtliche Gesetze ein, versicherte Rauch.

Sickinger geht von illegaler Spende aus

Der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger geht davon aus, dass die Finanzierung einer SP-Plakatkampagne durch den roten Parlamentsklub illegal ist. Entscheiden müsste das der Parteien-Transparenz-Senat, sagte Sickinger am Dienstag gegenüber der APA. Dieser kann aber erst nach einer entsprechenden Anzeige tätig werden. Wirklich schmerzhafte Sanktionen – nämlich eine Geldbuße bis zum Dreifachen der unzulässigen Spende des Parlamentsklubs – müsste dann der Rechnungshof nächstes Jahr beantragen.

Dass die Finanzierung einer Plakatkampagne im laufenden Wahlkampf durch den SP-Parlamentsklub unzulässig ist, ergibt sich für Sickinger aus dem seit 2012 geltenden neuen Parteiengesetz. Dieses, als Reaktion auf mehrere Korruptions- und Parteispendenaffären beschlossene Gesetz, verbietet es Parteien nämlich, Spenden von Parlamentsklubs (und als solche können auch Wahlplakate gesehen werden) entgegenzunehmen. Derartige Spenden (bzw. ihr Gegenwert) müssen demnach “unverzüglich” dem Rechnungshof weitergeleitet werden.

Experten uneins über Gesetzesauslegung

Juristen indes sind sich uneins über die Frage, ob die Wahlplakat-Finanzierung durch den SPÖ-Parlamentsklub ein Verstoß gegen das Parteiengesetz ist. Wie zuvor der Politologe Hubert Sickinger vertrat der Verfassungsrechtler Heinz Mayer am Dienstag im Ö1-“Mittagsjournal” die Ansicht, es handle sich “um eine verbotene Spende”. Die SPÖ dagegen verweist auf den Anwalt Michael Pilz, der immer wieder für die Partei tätig ist und gegenüber der APA in den Raum stellte, “ob nicht auch ein Eigeninteresse des Parlamentsklubs besteht”.

Pilz: Knackpunkt “Spende”

Knackpunkt sei, ob “das Plakatieren des Herrn Faymann (Werner, SPÖ-Parteivorsitzender, Anm.) als Spende zu betrachten ist”, so Pilz. Entscheidend sei dabei auch, “ob dieses Plakat im Auftrag der SPÖ gedruckt wurde und nur vom Klub bezahlt wurde oder ob der Klub beauftragt und bezahlt hat”. Denn sollte so ein Plakat “auch im Interesse des Klubs sein”, müsse “nicht notwendigerweise eine Leistung” an die Partei vorliegen. Dies jedenfalls hält Pilz für eine “vertretbare Rechtsansicht”.

Anders sieht das Mayer, der eine “klare Werbung für die SPÖ” zu erkennen glaubt. “Die werben nicht für den Klub… das ist ja eine klare Werbung für die SPÖ”, sagte er im ORF-Radio. “Das Wahlplakat wird vom Parlamentsklub bezahlt und in Auftrag gegeben und wirbt für die SPÖ. Das ist eine verbotene Spende an die politische Partei SPÖ.”

Ludwig Adamovich, Vorsitzender des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats, wollte sich zur Causa indes vorerst nicht äußern. Die aktuelle Diskussion sei ihm natürlich bekannt, die von den Grünen angekündigte Sachverhaltsdarstellung liege ihm noch nicht vor, sagte er auf APA-Anfrage. Daher könne er auch weder zu Beurteilung, “ob das überhaupt verboten ist”, noch zur verfahrensrechtlichen Situation – “inwieweit der Rechnungshof zwischengeschaltet sein müsste” – etwas sagen. Laut Parteiengesetz haben Parteien, die unzulässige Spenden etwa von Parlamentsklubs erhalten, diese “unverzüglich”, aber “spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr” dem Rechnungshof weiterzuleiten.

Daten, Fakten, News: Alles zur Nationalratswahl 2013.

(red/ APA)

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