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Volksbegehren gegen TTIP und CETA im Nationalrat eingelangt

Das Volkbegehren gegen die Freihandelsabkommen ist eingelangt
Das Volkbegehren gegen die Freihandelsabkommen ist eingelangt ©AFP
Das von 562.379 Personen unterzeichnete Volksbegehren gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA ist nun im Nationalrat eingetroffen.

Mit einer Beteiligung von  8,87 Prozent der Stimmberechtigten ist es von den bisher 39 Volksbegehren in der Zweiten Republik auf Rang 11. Am erfolgreichsten war das Begehren im Burgenland (11,77 Prozent), am schlechtesten schnitt es in Vorarlberg (5,4 Prozent) ab.

Volksbegehren zu Freihandelsabkommen nun im Nationalrat

Im Antragstext heißt es: “Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen.” In der Begründung des Volksbegehrens wird unter anderem darauf hingewiesen, dass das zwischen der EU und den USA verhandelte Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) nicht nur traditionelle Marktzugangsvorschriften umfasse, sondern auch die Bereiche Investitionsschutz, Dienstleistungen, öffentliche Auftragsvergaben, nichttarifäre Handelshemmnisse und handelsbezogene Regelungen. Durch die vorgesehene Liberalisierung könnte die Macht internationaler Konzerne gegenüber der Politik zum Nachteil der Bürger weiter gestärkt werden, befürchten die Unterzeichner.

Kritik zu Verhandlungen hinter verschlossen Türen

Zudem kritisieren sie, dass die Europäische Kommission die Verhandlungen sowohl über TTIP als auch über CETA hinter verschlossen Türen führt bzw. geführt habe. In Gefahr sehen die Unterzeichner auch das Fracking-Verbot in Österreich und die ergriffenen Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte. Die weitere Behandlung des Volksbegehrens im Nationalrat ist in der Geschäftsordnung geregelt, wobei noch nicht geklärt ist, ob ein eigener Ausschuss zur Vorberatung der Initiative eingerichtet wird, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Ab Zuweisung an einen Ausschuss hat dieser jedenfalls vier Monate Zeit, dem Nationalrat einen Bericht vorzulegen.

(APA/Red.)

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