Das Paar hat die Wohnung im Erdgeschoß eines Vogewosi-Wohngebäudes in Dornbirn bereits im August 2010 bezogen. Schon damals sei ihnen der Schimmel an den Fenstern aufgefallen, behaupten die beiden. Gemeldet haben sie es damals nicht, aus Furcht, die billige Wohnung wieder zu verlieren. Als im Dezember 2011 schließlich der Putz von der Wand im Schlafzimmer abbröckelte, setzten sie sich mit dem Hausverwalter in Verbindung. Im April wurde auch die Arbeiterkammer Vorarlberg mit der Angelegenheit befasst.
Zu wenig gelüftet?
Seither tobt eine Auseinandersetzung zwischen Mietern und der Vogewosi, in der keine Seite bereit ist, von ihrem Standpunkt abzurücken. Zunächst kam ein Experte des Energieinstituts Vorarlberg zum Schluss, der Schimmelbefall sei auf ein Fehlverhalten der Mieter zurückzuführen. In der Wohnung herrsche eine ungewöhnlich hohe Luftfeuchtigkeit, was unter anderem darauf zurückzuführen sei, dass zu wenig gelüftet werde. Dann verfasste ein Sachverständiger der Haushaltsversicherung ein Gutachten, das eher den Mietern Recht gibt.
Gutachten gibt Mietern Recht
In dem Schreiben, das VOL.AT vorliegt, wird der Schimmel an Fenstern und der Sockelleiste des Fußbodens auf zwei Faktoren zurückgeführt: Eine lediglich „punktuelle“ Beheizung der Wohnung, was zu einer ungleichmäßigen Wärmeverteilung führe. Und eine unzureichende wärmetechnische Sanierung des Gebäudes. Eine solche wurde zwar 1999 durchgeführt, habe aber „Schwachstellen“ hinterlassen. Insbesondere die Dämmung der Decke des Kellergeschoßes stelle ein Problem dar, weil sie einen ausgekühlten Boden zur Folge habe. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die Bodenzone ist ausgekühlt, hier ist die Entstehung von Kondensaten und der Ansatz von Schimmel prädestiniert.“
Vogewosi bestreitet Vorwürfe
Von Seiten der Vogewosi wird die Stichhaltigkeit des Gutachtens bezweifelt. Es handle sich hierbei um keinen unabhängigen Gutachter. Der Schimmelbefall sei laut den vorliegenden Messungen und Expertenmeinungen auf das Nutzungsverhalten der Bewohner zurückzuführen, nicht auf Bauschäden. Das werde auch durch die Tatsache belegt, dass die Problematik nur in dieser einen Wohnung auftrete. Bei Schimmel sei man generell sehr vorsichtig, wegen der damit verbundenen Gesundheitsrisiken. Deswegen behebe man das Problem in der Regel, ganz egal, was die Ursache sei. Das habe man auch in der betroffenen Wohnung getan – allerdings mit einiger Verzögerung. Denn die Handwerker seien mehrfach vor verschlossener Tür gestanden.
Das lassen die Mieter freilich nicht so gelten. Die angeblichen Verbesserungen in der Wohnung beschränkten sich lediglich auf das Übermalen des Schimmels. Der Streit dürfte also weitergehen.
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