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Vogelgrippe - Erster Verdachtsfall bei Hausgeflügel in Vorarlberg

Auch beim Hausgeflügel wurde ein erster Fall entdeckt.
Auch beim Hausgeflügel wurde ein erster Fall entdeckt. ©Stiplovsek
Nach dem Nachweis der Vogelgrippe bei toten Wildvögeln am Bodensee ist in Vorarlberg ein Verdachtsfall bei Hausgeflügel aufgetreten. Die Ergebnisse der Proben sollen am Freitag vorliegen, sagte Ulrich Herzog vom Gesundheitsministerium am Donnerstag zur APA.
Sieben-Punkte-Plan
Gefährlicher Typ in Vorarlberg

Um den Bodensee gilt ab Mitternacht eine etwa einen Kilometer breite Schutzzone, in diesem Gebiet muss Hausgeflügel im Stall gehalten werden. Der Verdachtsfall wurde am Mittwoch gemeldet. Proben von mehreren toten Tieren aus dem Betrieb werden von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf Vogelgrippe getestet. Außerdem wurden laut Herzog weitere in so einem Fall übliche Maßnahmen ergriffen.

Kein Hinweis auf Verkauf

“Der Betrieb wurde unter Sperre gestellt, um keine weiteren Krankheiten zu ermöglichen”, betonte der Bereichsleiter für Veterinärwesen im Gesundheitsministerium. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sei der betroffene Bestand zu keulen und der Standort zu desinfizieren. Es gebe jedoch “aktuell keinen Hinweis darauf, dass betroffenes Geflügel in den Verkauf gekommen ist”.

“Keine Freilandhaltung”

Das Schutzgebiet gelte in Absprache mit Deutschland und der Schweiz und habe in allen drei Ländern eine Breite von circa einem Kilometer rund um den Bodensee, erläuterte Herzog. In dieser Zone ist “keine Freilandhaltung möglich”. Die Anzeigepflicht der Krankheit beim Amtstierarzt gilt verstärkt, außerdem müssen bei den Zugängen zu Geflügelställen und beim Transport der Tiere besondere Hygienemaßnahmen ergriffen werden. In Betrieben innerhalb des Schutzgebiets werden die Bestände einmal im Monat von einem Veterinär untersucht.

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Diese Bestimmungen treten am Freitag um 0.00 Uhr in Kraft. Dafür sei eine Anpassung der Geflügelpest-Verordnung notwendig gewesen, die am Donnerstagnachmittag vom Gesundheitsministerium veröffentlicht werde, sagte Herzog. Von Seite des Landes Vorarlberg sei die Stallhaltung schon am Mittwoch empfohlen worden. Die Verordnung gilt bis auf Widerruf.

Der Bevölkerung riet der Experte, tote Wildvögel nicht anzugreifen, sondern den Amtstierarzt im Bezirk zu verständigen. Eine Übertragung auf den Menschen ist bei dem aktuellen Virustyp allerdings nicht bekannt.

“Hoch krankmachende Variante”

Bisher ist bei zehn toten Wildvögeln am österreichischen Bodenseeufer die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Die letzten Fälle wurden am Dienstag gemeldet. Bei allen sei die “hoch krankmachende” Variante des Virustyps H5N8 festgestellt worden, sagte Friedrich Schmoll, Leiter der Abteilung Tiergesundheit der AGES. Die Tiere würden vor allem an Atemwegserkrankungen leiden und nach Luft ringen. Außerdem kommt es zu Durchfall und Erkrankungen des Zentralnervensystems.

“Das Besondere ist, dass dieser Virusstamm sehr flächendeckend in Europa zu sehen ist”, erläutere Herzog. Rund um den Bodensee waren zuletzt mehr als 70 tote Vögel entdeckt worden. Auch in Ungarn, Slowenien, Kroatien und Polen sowie in deutschen Bundesländern gab es Krankheitsfälle.

“Wie Ebola”

Der Vorarlberger Gesundheitslandesrat Christian Bernhard geht nicht davon aus, dass das Virus H5N8 auf andere Tiere als Vögel übertragbar ist. Die Gefahr für Wildvögel und Hausgeflügel sei aber immens. “Das Virus ist für die Vogelwelt das, was Ebola für den Menschen ist”, betonte er im Gespräch mit der APA.

Die Leinenpflicht für Hunde am Bodensee erklärte Bernhard damit, dass Säugetiere zwar nicht angesteckt würden, nach Kontakt mit einem befallenen Wildvogel das Virus aber trotzdem mit nach Hause bringen könnten. “Dann ist nicht garantiert, dass der Singvogel im Käfig gesund bleibt”, so der Gesundheitslandesrat. Aus dem gleichen Grund sollten auch nach Kontakt mit toten Tieren und beim Betreten von Geflügelställen Schutzmaßnahmen, wie etwa ein Wechseln der Kleidung und Schuhe, ergriffen werden, riet Bernhard.

Das Land Vorarlberg begegnet dem Ausbruch der Vogelgrippe vom Typ H5N8 am Bodenseeufer mit einem Sieben-Punkte-Programm.

Der Sieben-Punkte-Plan im Wortlaut:

  1. Es ist alles zu tun, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu vermeiden und Hausgeflügelbetriebe zu schützen.
  2. Die Gemeinden kümmern sich um das Einsammeln toter Vögel und die Dokumentation der Funde. Die Bauhöfe sind entsprechend instruiert und können bei Bedarf auf die Mithilfe der Feuerwehren zählen.
  3. Bis morgen, Donnerstag, wird – nach Absprache mit den anderen Bodenseeanrainerländern – eine Verordnung des Bundes erwartet
  4. Es wird eine Schutzzone festgelegt, innerhalb derer Stallpflicht gelten wird, um den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel zu vermeiden.
  5. Diesbezüglich wird auch außerhalb der Schutzzone an die Eigenverantwortung von Geflügelbesitzern appelliert.
  6. Wer innerhalb der Schutzzone tote Vögel sichtet, sollte das am besten gleich bei der Gemeinde zu melden.
  7. Von dem Grippevirus H5N8, das bei den jetzt aufgefundenen toten Vögeln festgestellt wurde, sind – im Gegensatz zu den Fällen vor zehn Jahren – weltweit keine Übertragungsfälle auf den Menschen oder auf andere Haustiere bekannt. Trotzdem sind nach Kontakt mit toten Vögeln oder vor dem Betreten eines Geflügelstalles aus Hygienegründen Desinfektion und Kleider- bzw. Schuhwechsel geboten, um das Virus nicht zu transportieren. Aus dem gleichen Grund gilt für Hunde Leinenzwang.
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